IGVW-Fachinformation Coronavirus
Diese Fachinformation gibt eine Übersicht über die während SARS-CoV-2-Epidemie geltenden Anforderungen an den Arbeitsschutz für den Veranstaltungs-, Tagungs- und Ausstellungsbetrieb.
Allgemeines
Die SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland erfordert besondere Arbeitsschutzmaßnahmen. Diese sind im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard allgemein festgelegt.
Ziele der Arbeitsschutzmaßnahmen sind:
• Infektionskette zum Schutz der Bevölkerung unterbrechen
• Gesundheit der Beschäftigten sichern
• Einschränkungen für die Wirtschaft geringhalten
• Wiederansteigen der Infektionsrate verhindern
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Epidemie in Deutschland die Anforderungen der Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz hinsichtlich des Infektionsschutzes. Rechtssicherheit besteht, wenn Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen der Arbeitsschutzregel und die Rechtsvorschriften der jeweiligen Bundesländer in ihrem Betrieb umsetzen.
Wählen Unternehmen eine andere Lösung, müssen sie mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Der Arbeitsschutzstandard und die Arbeitsschutzregel werden durch die Unfallversicherungsträger branchenspezifisch konkretisiert und ergänzt.
Die besonderen Gefahren für Beschäftigte bezüglich einer Infektion mit SARS-CoV-2 müssen in der Gefährdungsbeurteilung der Unternehmen berücksichtigt werden.
Hinweise zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen und zur Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung für den Tagungs- und Ausstellungsbetrieb können den branchenspezifischen Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger entnommen werden.
Um den Betrieb, wenn auch eventuell eingeschränkt, zu ermöglichen, ist ein betriebliches Maßnahmenkonzept zu erstellen. Dieses Maßnahmenkonzept soll die aktuelle epidemiologische Lage berücksichtigen. Hierzu kann die aktuelle Risikobewertung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) herangezogen werden, die dem aktuellen Lage-/Situationsbericht des RKI zu Covid-19 zu entnehmen ist, siehe unter „Zusätzliche Informationen“. Die Berücksichtigung der epidemiologischen Lage ist von Bedeutung für die Akzeptanz der Maßnahmen und damit wichtig für deren Wirksamkeit. Die Mindestanforderungen zu Abstand, Lüftung und zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung sowie Mund-Nase-Bedeckung sind einzuhalten.
Zusätzliche Maßnahmen für Dritte (z. B. Teilnehmer, Besucher, Zuschauer) sind weiteren staatlichen Bestimmungen zu entnehmen (siehe unter „Zusätzliche Informationen“).
Die folgende Übersicht zeigt die gegebenenfalls zu beachtenden Quellen zur Bewertung spezifischer Bereich bzw. Tätigkeiten.
Bitte bedenken Sie, dass die Dokumente der Übersicht aufgrund der epidemiologischen Entwicklung kontinuierlich angepasst werden.
Zusätzliche Informationen
Bund und Länder:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (BAuA):
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/Coronavirus_node.html
Handlungshilfe für einen Hygieneplan zu Coronavirus SARS-CoV-2 der VBG:
Aktueller Lage-/Situationsbericht des Robert-Koch-Instituts zu Covid-19:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html
Arbeitsmedizinische Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin zum Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten:
Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Musikphysiologie und Musikermedizin (DGfMM) zum Infektionsschutz beim Musizieren:
Informationen der DGUV zu Mund-Nase-Bedeckung, Mund-Nase-Schutz und Atemschutzmaske:
Themenspezifische Handlungshilfen (alphabetisch)
Arbeitnehmerüberlassung/ Zeitarbeit:
Außenübertragung:
Einlasskontrolle:
Filmproduktion:
https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/UzMwMA–
Gemeinschaftsunterkunft:
Güterkraftverkehr/ Autovermietung:
https://www.bg-verkehr.de/coronavirus/tipps-fuer-unternehmen-und-ihre-beschaeftigten