Wahl der Kassenprüfenden der IGVW am 19. Februar 2026

Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 19. Februar 2026 finden vorgezogene Wahlen der Kassenprüfenden der IGVW statt.

Alle Mitglieder sind eingeladen, sich gemäß der geltenden Satzung §15 für den Posten einer Kassenprüferin oder eines Kassenprüfers zur Wahl zu stellen oder geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen.

Weitere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Auszug aus der Satzung:

§15 KASSENPRÜFER

(1) Die Kassenprüfer werden für die Dauer von drei Geschäftsjahren gewählt.
(2) Sie dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.
(3) Sie haben die Aufgabe, die Revision der Kassenführung durchzuführen.

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