Anfrage einer igvw Mitgliedschaft

Hier können Sie eine Anfrage zur Mitgliedschaft in der IGVW senden.

Eine vertragliche Verpflichtung entsteht hierdurch nicht.

Ordentliche Mitglieder können werden:

a. juristische Personen und Personengesellschaften, die als Interessen-, Berufs- oder Fachvereinigungen im Bereich der Veranstaltungswirtschaft, die Interessen von Unternehmen des jeweiligen Wirtschaftszweigs vertreten, insbesondere Verbände der Messe-, Event-, Tagungs- und Kongress-, Theater- sowie Konzert- und der sonstigen Live-Veranstaltungswirtschaft;
b. Interessen-, Berufs- und Fachverbände von Dienstleistungsunternehmen, die im Veranstaltungswesen tätig sind.

Jedes Ordentliche Mitglied hat das Recht:
a. an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben bzw. ausüben zu lassen;
b. Anträge für die ordentliche Mitgliederversammlung einzureichen;
c. in Fachausschüssen und Arbeitsgruppen mitzuarbeiten.

Fördermitglieder können juristische oder natürliche Personen sowie Unternehmen oder sonstige Organisationen werden.

Fördermitglieder haben das Recht ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und Vertreter in die Fachausschüsse und die Arbeitsgruppen zu entsenden.

Die Mitglieder verpflichten sich,
a. die Vereinszwecke mitwirkend zu fördern und insbesondere dafür dienliche Informationen beizutragen;
b. die Nennung ihres Namens bzw. ihrer Firma bei Aktionen und Veröffentlichungen des Vereins zu dulden.

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