SQP5 – Aufstellung und Betrieb nicht ortsfester Bühnen und Bühnenüberdachungen

Dieser Standard gilt für die Aufstellung den Betrieb von nicht ortsfesten Bühnen und Bühnenüberdachungen.

Diese unterliegen als genehmigungspflichtige oder verfahrensfreie Fliegende Bauten in Deutschland unter anderem den bauaufsichtlichen Anforderungen der Landesbaubehörden, den entsprechenden technischen Baubestimmungen, den Richtlinien über Bau und Betrieb Fliegender Bauten sowie den Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen der Bundesländer.

Ziel der Qualitätsstandards (SQ = Standard der Qualität | Standard of Quality) ist es, das erforderliche Qualitätsniveau von Dienstleistungen in der Veranstaltungswirtschaft zu definieren.

Standards der Qualität der IGVW berücksichtigen die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und beschreiben auf dieser Grundlage die speziellen Arbeitsverfahren und notwendigen Kompetenzen in der Veranstaltungswirtschaft. Sie enthalten eine Übersicht der anzuwendenden Rechtsgrundlagen, Normen und Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Dieser Qualitätsstandards wurde vom zuständigen Gremium der IGVW unter Mitwirkung des Sachgebietes Bühnen und Studios der DGUV und dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF.medienakademie, ARTE, Bavaria, BR, DeutschlandRadio, DW, HR, IRT, MDR, Mediengruppe RTL Deutschland, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, SRG-SSR, SR, Studio Hamburg, SWR, tpc, WDR und ZDF erarbeitet.

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Stand

04.2018

SQP5-04/2018-004

Externe Verweise