SQQ1 – Kompetenz der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik

Dieser Standard definiert die Anforderungen an die Kompetenz der Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet Veranstaltungstechnik sowie die diesbezüglichen Qualifizierungsmaßnahmen.
Elektrofachkräfte für das Arbeitsgebiet Veranstaltungstechnik planen, errichten, betreiben und warten mobile elektrische Anlagen für Veranstaltungstechnik und setzen diese instand.
Mobile elektrische Anlagen für Veranstaltungstechnik sind im igvw Branchenstandard SQP4 „Mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik“ beschrieben.

Dieser Standard richtet sich an Unternehmer, Bildungsträger sowie an zu qualifizierenden Personen und unterstützt den Unternehmer bzw. Auftraggeber bei der Auswahlverantwortung und der Beurteilung der erforderlichen fachlichen Voraussetzungen, insbesondere nach der DGUV Vorschrift 3/4.

Ziel der Qualitätsstandards (SQ = Standard der Qualität | Standard of Quality) ist es, das erforderliche Qualitätsniveau von Dienstleistungen in der Veranstaltungswirtschaft zu definieren.

Standards der Qualität der IGVW berücksichtigen die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und beschreiben auf dieser Grundlage die speziellen Arbeitsverfahren und notwendigen Kompetenzen in der Veranstaltungswirtschaft. Sie enthalten eine Übersicht der anzuwendenden Rechtsgrundlagen, Normen und Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Alle betroffenen Bildungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen sind aufgerufen, an der konsequenten Umsetzung des Standards mitzuwirken.

Bei der Beschäftigung/Beauftragung von Personal, das elektrotechnische Arbeiten durchführt, hat der Unternehmer eine besondere Auswahlverantwortung. Dabei hat er zu berücksichtigen, ob dieses Personal befähigt ist, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu beachtenden Regeln und Normen einzuhalten.

Bei den elektrotechnischen Arbeiten in der Veranstaltungs- und Produktionstechnik handelt es sich um sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Die Nichtbeachtung sicherer Arbeitsverfahren sowie das nicht fachgerechte Errichten elektrischer Installationen führen zur Gefährdung der ausführenden Personen und können auch eine Gefährdung Dritter zur Folge haben. Aus diesem Grund muss der Unternehmer im Rahmen der Auswahlverantwortung hohe Maßstäbe anwenden.

Der IGVW Standard SQQ1 definiert die notwendige Mindestkompetenz für den Einsatz als Elektrofachkraft im Arbeitsgebiet Veranstaltungstechnik und legt den Umfang für diesbezügliche Qualifizierungsmaßnahmen fest.

Der Unternehmer wird seiner Auswahlverantwortung gerecht und kann einen sicheren Betrieb gewährleisten, wenn Elektrofachkräfte für Veranstaltungstechnik ernannt werden, die die Anforderungen nach igvw SQQ1 erfüllen.

Dieser Qualitäts-Standard wurde vom zuständigen Arbeitskreis der IGVW in Abstimmung mit DGUV, Sachgebiet „Elektrotechnik und Feinmechanik“ (BG ETEM) und Sachgebiet “Bühnen und Studios” (VBG) sowie dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF.medienakadamie, ARTE, Bavaria, BR, DeutschlandRadio, DW, HR, IRT, MDR, Mediengruppe RTL Deutschland, NDR, RBB, ORF, RB, RBT, tpc, SR, SRG-SSR, Studio Hamburg, SWR, WDR, ZDF erarbeitet.

Bei der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik handelt es sich um eine vollwertige Elektrofachkraft für den Arbeitsbereich „mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik“ und keineswegs um eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

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Stand

01.2018

SQQ1-01/2018-003

Verweise

Externe Verweise