SQQ2 – Sachkunde für Veranstaltungsrigging

Ziel der Qualitätsstandards (SQ = Standard der Qualität/Standard of Quality) ist es, das erforderliche Qualitätsniveau von Dienstleistungen in der Veranstaltungswirtschaft zu definieren.

Standards der Qualität der IGVW berücksichtigen die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und beschreiben auf dieser Grundlage die speziellen Arbeitsverfahren und notwendigen Kompetenzen in der Veranstaltungswirtschaft. Sie enthalten eine Übersicht der anzuwendenden Rechtsgrundlagen, Normen und Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Bei der Beschäftigung/Beauftragung von Personen, die Riggingtätigkeiten durchführen, trägt der Unternehmer eine besondere Auswahlverantwortung. Dabei hat er zu berücksichtigen, ob diese Personen befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu beachtenden Regeln und Normen einzuhalten.
Bei Riggingtätigkeiten in der Veranstaltungs- und Produktionstechnik handelt es sich um sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Die Nichtbeachtung sicherer Arbeitsverfahren sowie das nicht fachgerechte Montieren von Riggingkonstruktionen führen zur Gefährdung der ausführenden Personen und können auch eine Gefährdung Dritter zur Folge haben. Hieraus ergibt sich für den Unternehmer eine erhöhte Verantwortung bei der Personalauswahl.

Der igvw Standard SQQ2 definiert die notwendigen Kompetenzen für die Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging und legt den Umfang für diesbezügliche Qualifizierungsmaßnahmen fest.

Dieser Qualitätsstandard wurde vom zuständigen Gremium der IGVW unter Mitwirkung des Sachgebietes Bühnen und Studios der DGUV, dem Arbeitskreis der Sicherheitsfachkräfte der Veranstaltungswirtschaft (SiFa.VT) sowie dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD und ZDF (AKSI), bestehend aus Mitgliedern der ARD.ZDF medienakademie sowie BR, Bavaria, Deutschlandradio, DW, HR, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL Deutschland, SRG-SSR, SR, Studio Hamburg, SWR, WDR und ZDF erarbeitet.

Aktuelles

Der SQQ2 Stand 02.2024 tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.

Gleichzeitig tritt am 31. Januar 2024 der SQQ2 – Sachkunde für Veranstaltungsrigging Stand 03/2017 außer Kraft:

Übergangsregelung

Qualifizierungslehrgänge, die vor dem 30. September 2024 begonnen haben, können nach dem igvw Standard der Qualität SQQ2 – Sachkunde für Veranstaltungsrigging, Stand 03/2017 zu Ende geführt werden. Dies gilt auch für eventuell notwendige Wiederholungsprüfungen. Die gesamte Qualifizierung, nach dem igvw Standard der Qualität SQQ2 – Sachkunde für Veranstaltungsrigging, Stand 03/2017, einschließlich Prüfungen, ist bis zum 30. September 2024 abzuschließen.

Inhabern der Qualifizierungsstufe LEVEL1, die Ihre Qualifikation nach dem igvw Standard der Qualität SQQ2 – Sachkunde für Veranstaltungsrigging, Stand 03/2017 erlangt haben und die nach dem Inkrafttreten des neuen Qualitätsstandards mit der Qualifikation zum LEVEL2 beginnen, wird der Prüfungsteil „Grundlagen Elektrotechnik“ anerkannt. Dieser Prüfungsteil muss nicht noch einmal abgelegt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kurse

Grundsätzlich sind keine formalen Voraussetzungen für das Anbieten von Qualifizierungsmaßnahmen im igvw SQQ2 formuliert. Es wird den Teilnehmern allerdings empfohlen, den Anbieter sorgfältig auszuwählen und dabei zu berücksichtigen, ob der Bildungsträger:

– die Selbstverpflichtungserklärung der IGVW unterzeichnet hat (siehe auch: Bildungsanbieter – IGVW)
– dem Kurs-Level entsprechend qualifizierte Ausbilder einsetzt
– bei der Vermittlung der Inhalte und Durchführung der Prüfung unabhängig ist
– über ein Curriculum verfügt, das zeitlich und inhaltlich dem igvw SQQ2 entspricht
– die Anforderungen der DIN EN ISO 17024 beachtet
– über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt

Nein, da eine mindestens einjährige Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1 eine Zulassungsvoraussetzung für den Level2-Lehrgang ist. Diese Tätigkeit kann erst nach bestandener Prüfung zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging Level 1 aufgenommen werden.

Riggingspezifische Weiterbildung

Hintergrund der Anforderung sind Erhalt und Erweiterung der Fachkunde sowie der Erwerb von Kenntnissen zum aktuellen Stand der Technik. Art, Umfang und Intervalle der notwendigen Weiterbildungen hängen immer mit der Tätigkeit zusammen und sind vom Arbeitgeber (Unternehmer) zu ermitteln. Für Tätigkeiten im Veranstaltungsrigging ist mindestens eine riggingspezifische Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtseinheiten in einem Turnus von 24 Monaten notwendig.

„Riggingspezifische Weiterbildungen“ erhalten oder erweitern somit die in der Qualifizierungsmaßnahme angeeigneten Kompetenzen für die ausgeübten Tätigkeiten im jeweiligen Level.

Der SQQ2 führt hier aus:

Riggingspezifische Weiterbildung findet statt, wenn der Sachkundige für Veranstaltungsrigging ein Seminar oder eine praktische Übung (Training) mit inhaltlichem Bezug zu einer der in den Kapiteln 5.1, 5.2 und 5.3 beschriebenen Tätigkeiten besucht.
Anmerkung: Der Besuch einer Fachmesse ist keine riggingspezifische Weiterbildung.

Eine abschließende Liste geeigneter Weiterbildungen kann seitens der IGVW nicht zur Verfügung gestellt werden. Allerdings besteht für die Anbieter solcher Weiterbildungen und deren Teilnehmer die Möglichkeit, rechtzeitig vor der Durchführung, bzw. der Teilnahme mit der IGVW in Kontakt zu treten und um eine Einschätzung zu bitten. Mit der Anfrage sind folgenden Unterlagen zur Weiterbildung zu übermitteln:
– Träger / Veranstalter der Weiterbildungsmaßnahme
– geplante Themen bzw. Schulungsinhalte
– geplante Referenten
– zeitlicher Umfang / Dauer der Weiterbildungsmaßnahme

Ein Weiterbildungsnachweis muss mindestens folgende Angaben enthalten
– Träger / Veranstalter der Weiterbildungsmaßnahme
– Namen des Teilnehmers
– Vermittelte Themen bzw. Schulungsinhalte
– Namen der Referenten
– Ort und Datum der Weiterbildungsmaßnahme
– Zeitlicher Umfang / Dauer der Weiterbildungsmaßnahme
– Unterschrift des Trägers der Maßnahme

Die Nachweise werden ausgestellt vom:
– Träger der Maßnahme, oder
– Teilnehmer und vom Träger bzw. Referenten bestätigt.

Einsatztage

Die Nachweise werden vorzugsweise mittels des tabellarischen Riggerlogbuchs nachgewiesen. Andere Arten des Nachweises sind möglich, aber sie müssen die gleichen Inhalte belegen und chronologisch geordnet sein. Der Zeitraum bezieht sich immer auf die letzten 12 Monate zum Zeitpunkt des Einreichens.

Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu erbringen und muss verbindlich von einer namentlich genannten fachlichen Aufsicht gegengezeichnet sein.

Notwendig ist der Nachweis mindestens der für das jeweilige Level geforderten Einsatztage. Es ist allerdings dringend empfohlen, die Einsatztage des Beurteilungsjahres vollständig zu erfassen und einzureichen.