SQQ7 – Berufsspezialist:in für Tontechnik

Der SQQ7 ist ein Qualitätsstandard (SQ) im Bereich Qualifikation (SQQ), herausgegeben von der Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) e. V.

Er trägt den Titel „Berufsspezialist:in für Tontechnik”, kurz „Tonspezialist:in”.

Der SQQ7 definiert eine berufliche Spezialisierungsqualifikation und zielt auf Niveau 5 des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) bzw. den gleichwertigen EQF Level 5 (European Qualification Framework). Er schließt damit an die Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (DQR-Niveau 4) an und setzt die dort erworbenen Kompetenzen voraus, steht aber auch Quereinsteigerinnen mit nachgewiesenen Vorkenntnissen offen.

Die Lernziele des SQQ7 sind im Sinne einfacher Implementierung, europäischer Harmonisierung und Qualitätssicherung kleinschrittig kompetenzbasiert formuliert.
Der Umfang des SQQ7 soll 400 Zeitstunden betragen (dies entspricht den Anforderungen an die geprüfte Berufsspezialistin gemäß §53b BBiG). Davon sind gemäß den Empfehlungen im Lehrplan etwa 250 Stunden durch Dozierende begleitet, der Rest entfällt auf Selbstlernphasen und ggf. praktische Tagewerke.

Ziel der Qualitätsstandards (SQ = Standard der Qualität/Standard of Quality) ist es, das erforderliche Qualitätsniveau von Dienstleistungen in der Veranstaltungswirtschaft zu definieren.

Standards der Qualität der IGVW berücksichtigen die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und beschreiben auf dieser Grundlage die speziellen Arbeitsverfahren und notwendigen Kompetenzen in der Veranstaltungswirtschaft. Sie enthalten eine Übersicht der anzuwendenden Rechtsgrundlagen, Normen und Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Dieser Qualitätsstandard wurde vom zuständigen Gremium der IGVW unter Mitwirkung der DGUV und dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF.medienakademie, ARTE, BR, Bavaria, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SRG-SSR, SR, Studio Hamburg, SWR, tpc, WDR und ZDF erarbeitet.

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Stand

04.2022

SQQ7-04/2022-002 [w]

SQQ7-04/2022-002 [m]