Veröffentlichung SQP8 und SQQ8 – Brandschutz im Dekorationsbau

Die Fertigung eines schwerentflammbaren, nicht brennend abtropfenden Dekorationsbaues, der im Brandfall eine schnelle Brandausbreitung verhindert und dabei möglichst geringe Mengen toxischer Rauchgase freisetzt, stellt für die verantwortlichen Planerinnen und Planer sowie die Fertigungsbetriebe eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe dar.

Es werden vorzugsweise Materialien verwendet, deren Brandverhalten bereits nach deutschen und/oder europäischen Normen geprüft und zertifiziert wurde. Viele dieser Materialien sind als Baustoffe jedoch für die Errichtung von Gebäuden oder Gebäudebauteilen vorgesehen und entsprechend geprüft. Die Bedingungen, für die diese Prüfungen entwickelt wurden, lassen sich nicht immer auf Ausstattungen und Dekorationsbauten übertragen. Werden Materialien aus gestalterischen Gründen mechanisch verändert, zusammengefügt oder oberflächenbeschichtet, so ist zu beurteilen, ob sie ihre Eigenschaften hinsichtlich des zertifizierten Brandverhaltens weiterhin besitzen.

Es ist notwendig, dass weitere wichtige Punkte, durch eine Gefährdungsbeurteilung bewertet werden. Diese Schrift berücksichtigt die Anforderungen zur Gefahrenabwehr im Bauordnungsrecht, die den Brandschutz betreffenden Vorschriften des Arbeitsschutzrechts sowie der Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und anderer Rechtsbereiche. Bei Veranstaltungen und Produktionen kann es darüber hinaus erforderlich sein, länderspezifisches Bauordnungsrecht und Rechtsnormen für öffentliche Sicherheit und Ordnung zusätzlich zu beachten. Bei Abweichungen vom länderspezifischen Bauordnungsrecht, insbesondere den verwaltungsrechtlichen Sonderbauvorschriften – zum Beispiel Versammlungsstättenverordnung –, ist eine Genehmigung durch die zuständige Stelle (in der Regel Bauaufsichtsbehörde) erforderlich.

Der igvw Qualitätsstandard SQP8 – Brandschutz im Dekorationsbau beschreibt die Vorgehensweise bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Brandschutzes im Dekorationsbau für Veranstaltungen. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie Materialien hinsichtlich der Brandgefahr bewertet und klassifiziert werden können.
Weiterhin werden praxisgerechte Maßnahmen zur Verhinderung einer Brandausbreitung in der Entstehungsphase beschrieben. Es wird dargestellt, wie unterschiedliche bauliche und anlagentechnische Voraussetzungen von Spielstätten bei der Beurteilung der Brandgefahr berücksichtigt werden können.

Der igvw Qualitätsstandard SQQ8 – Sachkunde zum Nachweis von Brandeigenschaften gemäß igvw SQP8 beschreibt die Anforderungen an die Sachkunde von Personen zur Durchführung der Prüfverfahren nach igvw SQP8 zur Ermittlung der Brandeigenschaften von Materialien, die im Dekorationsbau verwendet werden.



Die IGVW hat diesen Standard vorab der Fachkommission Bauaufsicht mit der Bitte um Sichtung und Bewertung der aufgezeigten Vorgehensweise zur Gefährdungsbeurteilung und Risikominimierung im Dekorationsbau zu Verfügung gestellt. Eine Stellungnahme liegt noch nicht vor.