Mitglieder
Die IGVW hat Ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder.
Ordentliche Mitglieder
vertritt die Interessen des technischen, technisch/künstlerischen und künstlerischen Bereichen der gesamten Kulturproduktion
vertritt die Interessen und ist Arbeitgeberverband der Theater und Orchester
vertritt etwa 750 Versammlungsstätten wie Stadthallen, Kongress- und Konzerthäuser, Arenen, etc. in kommunaler und privater Trägerschaft
vertritt die Interessen der Live-Kommunikation
vertritt selbständige Dienstleister*innen mit und ohne Angestellte in der Veranstaltungswirtschaft
vertritt technische Dienstleister sowie Hersteller und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik
Fördermitglieder
vertritt Anwender, Hersteller und Dienstleister drahtloser Werkzeuge der Kunst, Kultur, Content- und Veranstaltungsproduktion
vertritt und stärkt die Interessen von Ausstellern, Veranstaltern, Serviceunternehmen und Besuchern auf dem nationalen und internationalen Weltmarkt
vertritt die Interessen und ist der Bundesarbeitgeberverband der Bühnen- und Tribünenbauer
vertritt den Bereich der Beleuchtung & Kamerabühne
vertritt Fachplaner in den Bereichen Veranstaltungssicherheit, Besuchersicherheit, Sicherheitsberatung
vertritt den Bereich Personaldienstleistung und Arbeitnehmerüberlassung in der Veranstaltungswirtschaft
vertritt die Interessen der Gastspielbranche
vertritt die Interessen von Musikclubs, Kulturzentren und Festivals
vertritt technischen und handwerklichen Fachkräfte, die in Theatern, an Events und Kulturveranstaltungen, Messen und Versammlungsstätten, Medienproduktions- und Dienstleistungs-Unternehmen der Schweiz tätig sind
vertritt Tonschaffende aus den Bereichen Kunst, Medien, Kommunikation und Technik
Ordentliche Mitglieder können werden:
a. juristische Personen und Personengesellschaften, die als Interessen-, Berufs- oder Fachvereinigungen im Bereich der Veranstaltungswirtschaft, die Interessen von Unternehmen des jeweiligen Wirtschaftszweigs vertreten, insbesondere Verbände der Messe-, Event-, Tagungs- und Kongress-, Theater- sowie Konzert- und der sonstigen Live-Veranstaltungswirtschaft;
b. Interessen-, Berufs- und Fachverbände von Dienstleistungsunternehmen, die im Veranstaltungswesen tätig sind.
Jedes Ordentliche Mitglied hat das Recht:
a. an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben bzw. ausüben zu lassen;
b. Anträge für die ordentliche Mitgliederversammlung einzureichen;
c. in Fachausschüssen und Arbeitsgruppen mitzuarbeiten.
Fördermitglieder können juristische oder natürliche Personen sowie Unternehmen oder sonstige Organisationen werden.
Fördermitglieder haben das Recht ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und Vertreter in die Fachausschüsse und die Arbeitsgruppen zu entsenden.
Die Mitglieder verpflichten sich,
a. die Vereinszwecke mitwirkend zu fördern und insbesondere dafür dienliche Informationen beizutragen;
b. die Nennung ihres Namens bzw. ihrer Firma bei Aktionen und Veröffentlichungen des Vereins zu dulden.