Fachgruppe SQQ32 – Qualifikation Monteur:in für Messebau

Motivation

Diese Qualifikation ermöglicht einen niederschwelligen Zugang zum Gewerk Messebau und konzentriert sich im Rahmen der Qualifizierung auf die Vermittlung von handwerklichen Fähigkeiten um sicher, effektiv und qualitativ Messebauten zu errichten.

Die Ausbildung zur/zum Messemonteur:in vermittelt handwerkliche Grundkenntnisse im Bereich Holz- und Metallverarbeitung, üblichen Montageverfahren und arbeits- und gesundheitsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Ziel des SQQ32 ist es, Kolleginnen und Kollegen, die ihre Zukunft im Messebau sehen, einen anerkannten und formalisierten Zugang zu ermöglichen, um gut ausgebildete und verantwortliche agierende Fachkräfte auf DQR Niveau 3 zu erhalten.

Der SQQ32 wird umfassendes Grundlagenwissen sowie Lern- und Arbeitsmethoden vermitteln, mit dem die Absolvent:innen ihre praktische Berufserfahrung strukturieren und einordnen können, um sich zukünftig gezielt in produkt- und anwendungsspezifischen Fragestellungen weiterzubilden.

Das Vermitteln und Entwickeln von handwerklichen Fertigkeiten und Fähigkeiten haben in der SQQ32-Ausbildung einen großen Stellenwert. Dem Markt folgend, wird die Ausbildung Elemente von asynchroner und synchroner Lehre enthalten und zielt auf eine hohe Flexibilisierung der Lernumgebung und Lernzeiten ab.

Zielsetzung

Der SQQ32 ist ein Qualitätsstandard (SQ) der Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) e. V. im Bereich Qualifikation (SQQ).

Er trägt den Projekttitel Monteur:in für Messebau.

Der SQQ32 definiert eine berufliche Qualifikation und zielt auf Niveau 3 des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) bzw. den gleichwertigen EQF Level 3 (European Qualification Framework).

Der SQQ32 ist zunächst eine sektorale Qualifikation, die unabhängig von staatlichen Stellen durch unsere Branche selbst definiert, implementiert und anerkannt wird. Wir streben aber eine Kompatibilität zu weitere Qualifikationen auf Niveau 3 an.

Durch den SQQ32 erhält die bisher üblicherweise autodidaktische Ausbildung zur spezialisierten Messebaumonteur:in ein professionalisiertes und standardisiertes Fundament. Berufsanfängerinnen werden dadurch in die Lage versetzt, schneller einen angestrebten Handlungsfähigkeit zu erreichen. Die Dienstleistungsqualität im Gewerk Messebau wird erhöht.

Der SQQ32 wird im Sinne europäischer Harmonisierung und Qualitätssicherung in der Ausbildung kompetenzbasiert formuliert und auf die ESCO-Datenbank referenziert.

Lehrinhalte SQQ32 Stand Mai 2023

1. Arbeiten unter Beachtung der eigenen Sicherheit und Gesundheit

Bewusstsein schaffen für die Risiken, die mit den Tätigkeiten im Arbeitsumfeld verbunden sind und in die Lage versetzen, für die eigene Sicherheit Sorge zu tragen

Versteht die Risiken und Präventionsmaßnahmen für die persönliche Gesundheit und Sicherheit und wendet diese grundlegenden Sicherheitsregeln bei der eigenen praktischen Arbeit an.

 Enthält Schutz vor Berufskrankheiten (z. B. Gehörschutz) sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (z. B. Rückenbeschwerden) und das theoretische Hintergrundwissen der Risikoprävention.

  • kennt den Mechanismus hinter dem Auftreten von Unfällen
  • kennt die 5-Schritte zur Risikominderung (z. B. Beseitigung des Risikos, Kollektivschutz, Individueller Schutz, Schulung, Information, Benachrichtigung und Warnung)
  • kennt die Grundlagen der Risikobewertung
  • kennt die grundlegenden Rechte und Pflichten
  • kennt die Struktur einer Sicherheitskette
  • kennt die Abläufe innerhalb einer Befehlskette
  • kennt die eigene Position und Funktion innerhalb der Sicherheits-/Befehlskette
  • kann die Befehlsstrukturen verstehen und anwenden
  • kann sich gemäß des Sicherheitstrainings und der Anweisungen zu verhalten
  • kann sich vor Gefahren schützen
  • kann Risiken an eine/-n Verantwortliche/-n zu signalisieren

2. Beitragen zu einer sicheren und nachhaltigen Arbeitsumgebung

Bewusstsein schaffen für die Risiken, die mit den Tätigkeiten im Arbeitsumfeld verbunden sind und in die Lage versetzen, für die eigene Sicherheit Sorge zu tragen und keine Gefährdung Dritter durch die eigene Tätigkeit darzustellen.

Versteht die Risiken und Präventionsmaßnahmen für die persönliche Gesundheit und Sicherheit und wendet diese grundlegenden Sicherheitsregeln bei der eigenen praktischen Arbeit an.

 Seine Verantwortlichkeit begrenzt sich auf die Maßnahmen, die in der eigenen Funktion und Position in der Sicherheits- / Befehlskette ergriffen werden kann.

  • kennt Risiken im Arbeitsumfeld
  • kennt die sicherheitsrelevanten Aspekte im Zuschauerraum
  • kennt die Verhaltensrichtlinien für ein sicheres und nachhaltiges Umfeld und handelt entsprechend verantwortungsbewusst
  • kennt die Sicherheitsgesetzgebung, verschiedene Sicherheitsdokumente und anwendbare Gesetze
  • kennt Gefahrenzeichen und deren Bedeutung
  • kennt Verbotszeichen und deren Bedeutung
  • kennt Hinweiszeichen und deren Bedeutung
  • kann für die Arbeit auf geeignete Lichtverhältnisse achten
  • kann auf Begrenzung des Geräuschpegels achten
  • kennt das Prinzip der Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz
  • kennt die wesentlichen Nachhaltigkeitsrichtlinien (z. B. Reduzieren/Vermeiden, Wiederverwenden, Recycling, Energieverbrauch, Verwendung von Verbrauchsmaterialien und Werkstoffen, Selektive Entsorgung, Transport) und kann diese am Arbeitsplatz anwenden
  • kann Verbesserungs- und Präventionsmaßnahmen vorschlagen
  • kann sich über die Vorschriften und Praktiken an unbekannten Arbeitsplätzen informieren
  • kann nach den Regeln und Vorschriften des Arbeitsplatzes arbeiten
  • kann kollektive Schutzausrüstung anforderungsgemäß montieren und verwenden
  • kann sich gemäß dem für den Notfall vereinbarten Verfahren verhalten
  • kennt die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen und hält diese ein

3. Arbeiten unter ergonomisch Gesichtspunkten

Anwenden ergonomischer Prinzipien bei der Arbeitsplatzgestaltung und der manuellen Handhabung von Geräten und Materialien.

  • kennt die Risiken durch manuelle Handhabung
  • kennt die Risiken der Arbeitsplatzgestaltung (z. B. kurzfristige Schäden, chronische Schäden)
  • kennt die zulässigen Gewichtsgrenzen
  • kennt ergonomische Methoden
  • kennt die richtige Technik zum Heben und wendet diese an
  • kennt die richtige Technik zum Ziehen und wendet diese an
  • kennt die richtige Technik zum Schieben und wendet diese an
  • kennt die Ausrüstung zum Heben, Tragen oder Bewegen
  • kann die gebräuchlichsten Geräte zum Heben, Tragen und Bewegen richtig verwenden
  • kennt die Standardausrüstung und -hilfsmittel
  • kann die Standardausrüstung und -hilfsmittel richtig auswählen
  • kann die Standardausrüstung und -hilfsmittel richtig einsetzen
  • kann Verbesserungs- und Präventionsmaßnahmen vorschlagen
  • kann bei Aufgaben, die nicht allein durchgeführt werden können, nach Hilfe fragen
  • kann mit Kollegen beim Heben, Tragen oder Bewegen von Gegenständen richtig kommunizieren

4. Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung

Beurteilen der Notwendigkeit für persönliche Schutzausrüstung (PSA) gemäß Schulung, Anleitung und Handbüchern. Überprüfen von Ausrüstung und deren konsequente Verwendung.

Verstehen und identifizieren der Risiken von Verletzungen und befähigt sein, die richtige Wahl zu treffen, wann und welche PSA bei der Arbeit verwendet werden muss.

  • kennt Risiken von Splittern, Prellungen, herabfallenden Gegenständen, Staub, (heißen) fliegenden Partikeln, Lärm, Gefahrstoffen
  • kann die Risiken ausfindig machen und Faktoren, die den eigenen Körper verletzen können, insbesondere Kopf, Hände, Füße, Augen und Ohren, identifizieren
  • kann unter Berücksichtigung möglicher Risiken die geeignete PSA in der richtigen Größe wählen
  • kennt die verschiedenen Arten von Augen- und Gesichtsschutz
  • kann die Risiken für Gesicht und Augen am Arbeitsplatz einschätzen
  • wählt den passenden Augen- und Gesichtsschutz
  • kann den Gehörschutz reinigen und warten
  • kennt die verschiedenen Arten von Gehörschutz
  • kann die Risiken von Lärm am Arbeitsplatz einschätzen
  • wählt den passenden Gehörschutz
  • kennt die verschiedenen Arten von Atemschutz
  • kann die Risiken durch Einatmen von Gefahrstoffen, Stäuben und Rauchen sowie andere Verunreinigungen am Arbeitsplatz einschätzen
  • wählt den passenden Atemschutz
  • kann die Geräte zum Atemschutz reinigen und warten
  • kennt die verschiedenen Absturzgefahren
  • kann die Risiken von Absturzgefahren am Arbeitsplatz einschätzen
  • wählt die passenden Schutzausrüstung zur Absturzsicherung
  • kann die Geräte zur Absturzsicherung reinigen und warten
  • kennt die Gebotszeichen und weiß sich angemessen zu verhalten

5. Vorbeugen von Bränden am Veranstaltungsort

Ergreifen geeigneter Maßnahmen, um Brände zu verhindern und sicherzustellen, dass die Brandbekämpfung erleichtert wird.

Nicht berücksichtigt ist die eigentliche Organisation der Brandbekämpfung und Evakuierung. Identifizieren, lokalisieren und reduzieren Sie Brandrisiken.

  • kennt die Brandfestigkeit von Materialien
  • weiß wie Feuer entsteht, sich entwickelt und verhält
  • kennt die Risiken durch Feuer, Rauch, Kohlenmonoxid
  • kennt die Geräte im Arbeitsumfeld, die eine potenzielle Brandquelle darstellen
  • kennt die verschiedenen Arten von Feuerlöschgeräten
  • kennt die Arten von Brandklassen
  • kennt die verschiedenen Löschmethoden und deren Anwendung
  • kennt die wichtigsten Bestimmungen über Notausgänge und Rettungswege
  • kennt die wichtigsten Bestimmungen über Sicherheits- u. Notbeleuchtungen
  • kennt die wichtigsten Sicherheitssymbole im Brandschutz
  • kann das einfache Prüfen der Funktion und Sicherheit von Brandschutzeinrichtungen, Sicherheits- und Notbeleuchtung ausführen (Sichtprüfung)
  • kennt die richtige Vorgehensweise im Brandfall am Arbeitsplatz (inklusive Löschübung)
  • weiß einen Brand am Arbeitsplatz vorzubeugen
  • kann eine Erstversorgung von Brandverletzten durchführen
  • kann Vorbereitungen auf einen Notfall im Rahmen seiner Tätigkeitsbefugnisse treffen
  • kennt die Grundregeln für den Notfall am Arbeitsplatz
  • kann einen Notruf tätigen
  • kann brennbare Stoffe korrekt lagern

6. Arbeiten in der Höhe

Treffen von erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen beim Arbeiten in der Höhe, auf Leitern, Fahrgerüsten, festen Arbeitsbrücken, Einpersonenliften usw., um Stürze oder die Gefährdung von Personen, die unter diesen Konstruktionen arbeiten, zu verhindern.

Umfasst Böden und Bereiche von mehr als 1m über dem angrenzenden Fußboden, wie Leitern, Fahrgerüste, feste Arbeitsbrücken und Teleskop-Einpersonenlifte, die nicht verfahren werden können während der Arbeitskorb sich in der Höhe befindet.

Ausgeschlossen sind selbstfahrende Höhenlifte (z. B. Hubarbeitsbühnen (Cherry Picker), Gabelstapler mit Korb).

  • kann eine Risiko- und Einsatzbeurteilung vornehmen, bevor die Ausrüstung entsprechend eingesetzt wird
  • kennt verschiedene Arten von Leitern und deren entsprechende Verwendung
  • kann verschiedene Arten von Leitern richtig aufstellen und auf diesen arbeiten
  • kennt die Bestandsteile und sensiblen Punkte von verfahrbaren Fahr-/Turmgerüsten
  • kann verfahrbare Fahr-/Turmgerüsten richtig prüfen, bewegen und hinaufsteigen
  • kennt fahrbare Hubarbeitsbühnen
  • kennt Umwelteinflüsse (z. B. Wind, Regen), die sich auf die sichere Nutzung auswirken
  • kann Veränderungen, die sich auf die sichere Nutzung auswirken (z. B. Neigung, Bodenbelag) identifizieren und erkennen
  • kann die Ausrüstung gemäß den Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen montieren
  • kann die Ausrüstung gemäß den Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen verwenden
  • kann die Ausrüstung visuell überprüfen
  • kennt den geeigneten Kollektivschutz
  • kann den geeigneten Kollektivschutz anwenden
  • kennt die geeignete persönliche Schutzausrüstung
  • kann die geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden
  • kann darauf achten, dass während der Tätigkeit keine Gegenstände herabfallen können
  • kann Werkzeuge und Geräte sichern
  • kann darunterliegenden Bereiche richtig absperren
  • kann mit Kollegen während der Arbeit in der Höhe richtig kommunizieren

7. Arbeiten mit mobilen elektrischen Anlagen unter Aufsicht

Ergreifen der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen, während die mobile elektrische Anlage unter Aufsicht bereitgestellt wird.

Diese Kompetenz bezieht sich ausdrücklich auf Arbeiten unter Aufsicht (nicht auf Eigenverantwortung), d. h. die Verantwortung für die abschließende Arbeit liegt in der Verantwortung der Aufsichtsperson.

  • kennt die elektrischen Grundprinzipien (z. B. die Begriffe wie Strom, Spannung, Widerstand und Leistung; den Unterschied zwischen Wechsel- und Gleichstrom; das Prinzip der Reihen- und Parallelschaltung)
  • kennt verschiedene Kabeltypen und deren Eigenschaften (z. B. Anzahl der Leiter; Erdleiter, Neutralleiter)
  • kennt verschiedene Steckertypen und deren Eigenschaften
  • kennt verschiedene Anschlusstypen und deren Eigenschaften
  • kann Kabel richtig anschließen
  • kann Kabel richtig kennzeichnen
  • kann Kabel richtig schützen
  • kann Kabel richtig sichern
  • kann Kabel richtig aufwickeln
  • kann Kabel richtig ablegen
  • kennt elektrische Risiken (z. B. Kabelbruch erkennen)
  • kennt „Ablegereife“ von Kabeln und kann diese vor Wiederverwendung entsprechend markieren
  • kann sich vor elektrischen Risiken schützen
  • kann sich bei einem Elektrounfall dem vereinbarten Verfahren entsprechend verhalten

8. Arbeiten mit Werkzeugen

Überprüfen und verwenden von Handwerkzeugen und elektrisch angetriebene Handwerkzeugen gemäß Gebrauchsanweisung. Identifizieren der richtigen Werkzeuge für die jeweilige Aufgabe.

Umfasst Handwerkzeuge (z. B. Hämmer, Schraubendreher, Klammergeräte) und häufig verwendete kleine elektrische und mechanische Werkzeuge (z. B. Bohrer, manuelle Sägemaschinen, die auch in einer nicht professionellen Umgebung verwendet werden).

Ausgeschlossen sind fest installierte Geräte (z. B. Drehbank, Kreissäge, Bandsäge)

  • kennt verschiedene Handwerkzeuge, die üblicherweise verwendet werden (z.B. Handwerkzeuge, Messer, Schraubendreher, Schraubenschlüssel, Hammer)
  • kennt die möglichen Risiken beim Einsatz von Handwerkzeugen
  • kennt die möglichen Schutzmaßnahmen, die beim Einsatz von Handwerkzeugen zu ergreifen sind
  • kennt verschiedene angetriebene Handwerkzeuge, die üblicherweise verwendet werden (z. B. Akku-Schraubendreher, Lötkolben/Lötstation, Bohrmaschine/Bohrer, Klammergerät (Tacker)/Nagelpistole, Heißklebepistole, Laubsäge, Stichsäge (Oszillierende Säge), Handkreissäge).
  • kennt die möglichen Risiken beim Einsatz von angetriebenen Handwerkzeugen
  • kennt die möglichen Schutzmaßnahmen, die beim Einsatz von angetriebenen Handwerkzeugen zu ergreifen sind
  • kann das richtige Werkzeug anforderungsgemäß auswählen
  • kennt die zu beachtenden Sicherheitshinweise
  • kann unter Beachtung der Sicherheitshinweise arbeiten
  • kann für eine saubere Arbeitsumgebung sorgen
  • kann für eine freie und stabile Arbeitsfläche sorgen
  • kann sicherstellen, dass die Materialien sicher befestigt sind
  • kann für sich und die Umwelt risikovorbeugend arbeiten

9. Arbeiten mit Chemikalien und Gefahrstoffen

Beachten der Sicherheitsmaßnahmen zur Lagerung, zum Gebrauch und zur Nutzung von Arbeitsstoffen (z. B. die meisten Reinigungsmittel und Farben) und Gefahrstoffe (z. B. Aceton oder Benzin).

Eingeschlossen unter dem Begriff Chemikalien sind im Folgenden Wasch- und Reinigungsprodukte, Klebstoffe, Farben, Lacke, Make-up, ätherische Öle, Nebelfluid (Nebeldispersion), CO2 … und andere chemische Produkte bzw. Gefahrstoffe, die im Arbeitsumfeld von Veranstaltungen verwendet werden. Ausgenommen sind alle pyrotechnischen Produkte, diese unterliegen anderen Bestimmungen.

  • kennt die besonderen Chemikalien und Gefahrstoffe im Arbeitsumfeld
  • kann anhand der Herstellerhinweise, Sicherheitsdatenblätter und weiteren Kennzeichnungen Produkte identifizieren
  • kennt die Risiken und Gefahren im Umgang und bei der Verwendung von Chemikalien und Gefahrstoffen im Arbeitsumfeld
  • kann die Risiken und Gefahren für sich und andere einschätzen, die bei der Verwendung Chemikalien und Gefahrstoffen im Arbeitsumfeld eintreten
  • kennt die Werkzeuge und Behältnisse im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen im Arbeitsumfeld
  • kann die Werkzeuge und Behältnisse im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen im Arbeitsumfeld richtig anwenden
  • kann seinen Arbeitsplatz sauber und freigeräumt halten und für eine stabile Arbeitsumgebung sorgen
  • kennt die Gefahren zum Hautkontakt bei der Arbeit mit Chemikalien und Gefahrstoffen
  • kann die Gefährdung anderer Personen und sich selbst durch Hautkontakt bei der Arbeit mit Chemikalien und Gefahrstoffen reduzieren
  • kennt die Gefahren durch unsachgemäße Belüftung des Arbeitsplatzes beim Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen
  • kann die Gefährdung anderer Personen und sich selbst durch sachgemäße Belüftung des Arbeitsplatzes und im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen reduzieren
  • kennt die Sicherheitshinweise bei der Arbeit mit Chemikalien und Gefahrstoffen
  • kann die Gefährdung anderer Personen und sich selbst durch Berücksichtigung der Sicherheitshinweise im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen reduzieren
  • weiß, dass Chemikalien und Gefahrstoffen gemäß besonderen Bestimmungen gelagert werden
  • kann Chemikalien und Gefahrstoffen gemäß angezeigten Lagerungshinweisen richtig lagern
  • weiß, dass Chemikalien und Gefahrstoffen, sowie deren Reste gemäß besonderen Bestimmungen entsorgt werden
  • kann Chemikalien und Gefahrstoffen, sowie deren Reste gemäß angezeigten Bestimmungen richtig entsorgen
  • weiß, dass bei Unfällen mit Chemikalien und Gefahrstoffen besonders vorgegangen werden muss
  • kann bei Unfällen mit Chemikalien und Gefahrstoffen erste Hilfe leisten und sich richtig verhalten
  • kennt den Notfallplan am Arbeitsplatz bei Unfällen mit Chemikalien und Gefahrstoffen
  • kennt die Gefahrenzeichen für Gefahrstoffe
  • kann die Etiketten von Gefahrstoffen lesen
  • verhält sich gemäß angezeigter Gebots- und Gefahrenzeichen, sowie gemäß angezeigten Hinweisen beim Umgang mit Gefahrstoffen

10. Montieren von Ausrüstung für eine Veranstaltung

Verladen und montieren von gebräuchlicher Grundausstattung für Veranstaltungen (Ton, Licht, Video, Bühnenbild und Maschinerie) und diese gegen Absturz sichern (sekundäre Sicherung).

Aufbau von Ausrüstung auf bestehenden Strukturen.

  • kennt die Grundlagen der Mechanik (z. B. Prinzip der Kräfte, Grundkenntnisse über statische und dynamische Kräfte, Konzept der Sicherheitsfaktoren, Konzept der Belastungsgrenzen, Unterschied zwischen Punktlast und verteilter Last (Flächenlast)
  • kann technische Geräte für eine VA und Materialien während des Aufbaus anforderungsgemäß transportieren
  • kann technische Geräte für eine VA und Materialien während des Aufbaus anforderungsgemäß platzieren
  • kann technische Geräte für eine VA und Materialien während des Aufbaus anforderungsgemäß bewegen
  • kann technische Geräte für eine VA und Materialien während des Aufbaus anforderungsgemäß stapeln
  • kennt technische Geräte und Zubehörteile (z. B. Schellen, Schäkel, Rundschlingen, Ketten und Haken), die für die Veranstaltung benötigt werden, und kann diese identifizieren.
  • kann VAT auf visuelle Schäden überprüfen
  • kennt unterschiedliche Gerätekennzeichnungen
  • kennt verschiedene Aufhängesysteme, deren Funktionsweise und die Risiken verschiedener Aufhängesysteme (z. B. Zugstangen-Systeme, automatisierte Prospektzüge, Punktzüge, Traversenkonstruktionen, Rigg-Strukturen, freistehende Strukturen, Gerüstbau)
  • kann technische Ausrüstung für eine Veranstaltung nach Anweisung und/oder Plänen montieren
  • kann das Anschlagen von technischer Ausrüstung an einem Rigg auf Arbeitshöhe für eine Veranstaltung nach Anweisung und/oder Plänen ausführen
  • kennt Sicherheitsvorkehrungen bei der Arbeit in der Höhe
  • kann prüfen, ob sich die technische Ausrüstung für eine Veranstaltung und Objekte bei Bedarf während verschiedener Vorgänge frei bewegen können
  • kann technische Ausrüstung, sobald sie an Ort und Stelle ist, richtig fixieren
  • kann die technische Ausrüstung für eine Veranstaltung und das entsprechende Zubehör richtig sichern
  • kann prüfen, ob die gesamte technische Ausrüstung für eine Veranstaltung gemäß den Sicherheitsvorschriften gesichert ist
  • kann Maßnahmen ergreifen, wenn Störungen oder unsichere Zustände auftreten
  • kann berichten, wenn etwas nicht gemäß den vereinbarten Verfahren durchgeführt wird

1. Holz

  • kennt übliche Holzarten (Sperrholzplatte, beschichtete Platte, Tischlerplatten, Konstruktionshölzer)
  • kennt übliche Holztypen (Schnittvarianten, Holzwerkstoffe: Multiplex, Sperrholz)
  • kann Hölzer gemäß Vorgaben sägen (auch auf Gehrung), Sägeblättereinsatz
  • kennt die Einsatzzwecke von Schleifmittel und Schleifern
  • kann Hölzer gemäß Vorgaben schleifen
  • kann Hölzer gemäß Vorgaben bohren
  • kennt übliche Holzschrauben (Schloßschrauben, Spaxschrauben)
  • kennt die gängigen Handwerkzeuge und deren Einsatzzwecke in der Holzbearbeitung
  • kennt unterstützende Hilsmittel (Führungsschiene, Schablonen, Abstandshalter, Keile)
    und kann diese einsetzen
  • versteht die Besonderheiten der Maschinen (Gefährdungen, Mundschutz, krebserregende
    Stoffe, Hitzeentwicklung, Splitter)
  • Ausbesserungen und Umgang mit “Reparatur-Kids”
  • kann elektrische Handwerkzeuge richtig einsetzen (Akkuschrauber, Stichsäge, Bohrmaschinen, Kappsäge, Fräser, Bandschleifer, Exzenterschleifer, Winkelschleifer, Gehrungssäge)
  • kann gängige nicht-elektrische Handwerkzeuge bedienen (Fuchsschwanz, Stecheisen, Gestellsäge, Japansäge)

2. Metall

  • kennt die üblichen Metalle und deren Materialeigenschaften (Aluminium, Stahl, Stahlblech)
  • kennt die üblichen Arten und Typen von Schrauben und Kleineisenteile (Winkel, Lochblech, etc.)
  • kann Metalle trennen (sägen, flexen)
  • kann Metalle feilen
  • kann Metalle bohren
  • kann Metalle senken
  • kann Gewinde schneiden
  • kann elektrische Handwerkzeuge richtig einsetzen (Akkuschrauber, Stichsäge, Bohrmaschinen, Kappsäge, Fräser, Bandschleifer, Exzenterschleifer, Winkelschleifer, Gehrungssäge)
  • kann gängige nicht-elektrische Handwerkzeuge bedienen (Fuchsschwanz, Stecheisen, Gestellsäge, Japansäge)

 3. Kunst-/ Verbundstoffe

  • kennt Acrylglas und seine Eigenschaften (inkl. Brandeigenschaften)
  • kennt Aluminium-Verbundplatten und seine Eigenschaften (inkl. Brandeigenschaften)
  • kann Kunststoffe und Verbundstoffe bearbeiten (Kanten, schneiden und schleifen)
  • kennt Dehnungseigenschaften

 4. Glas

  • kennt verschiedene Arten von Glas (Floatglas, VSG / ESG, Verbundglas),
    ihre Eigenschaften und wie man sie erkennt I Prüfsiegel
  • kennt die unterschiedlichen Anwendungsbereiche im Messebau
    (Brüstung, Wände, Türen, Beschläge, Vitrinen, Tischplatten, Fenster)
  • kennt die besonderen Montageverfahren (kennt Hilfs- und Transportmittel)
  • kann Glas transportieren (Kantenschutz, Sicherung gegen Stürzen, Kennzeichnung “Glas”)
  • kann Glas sicher lagern (sichere Umgebung, Glasböcke benutzen)

5. Bodenbeläge

  • kennt Textile Bodenbeläge inkl. Brandeigenschaften
  • kennt Laminate inkl. Brandeigenschaften
  • kennt PVC-Beläge inkl. Brandeigenschaften
  • kennt Bodenunterkonstruktion und Lasten,
    kennt Gitterroste und deren Typen, Anwendung und Eigenschaften (Tragstab, Füllstab)
  • kennt Hebeböden (Doppelböden, Hohlböden) (keine Untermaschinerie)
  • kann Bodenbeläge verarbeiten (schneiden, verkleben, verlegen, gegen “rutschen” sichern)
  • kennt Temperatur- und Witterungsbedingungen (PVC, Vinyl, Laminat)

1. Systemkonstruktionen

  • kennt die Grundlagen des Systemstandbaus
  • kennt die Besonderheiten der marktüblichen Systeme (Steckmodule)
  • versteht die Besonderheiten verschiedener Systeme (Kompatibilitäten)
  • versteht den Aufbau von Kabinen und Decken
  • versteht die Eigenschaften und kennt die Grenzen einer Systemkonstruktion
  • kennt Hilfskonstruktionen der Montage

2. konventionelle Wandkonstruktionen

  • kennt konventionelle Wandkonstruktionen
  • kann Wandkonstruktionen errichten
  • kann Oberflächen zu Ausbesserungszwecken bearbeiten: fasen, verfugen, spachteln
    (Wachs, Einkomponenten- / Zweikompnenentenspachtel), acrylieren,
    schleifen (verschied. Schleifpapiere)
  • versteht die Eigenschaften und kennt die Grenzen einer Wandkonstruktion
  • kennt Hilfskonstruktionen der Montage

3. Oberflächen

  • kann unterschiedliche Oberflächen fachgerecht reinigen
  • kennt unterschiedliche Reinigungsmittel
  • kennt unterschiedliche Reinigungshilfsmittel
  • kennt unterschiedliche Oberflächen und deren Besonderheiten
  • kennt einfache Methoden um örtliche Ausbesserungen vorzunehmen

4. Folienplots

  • kann einfache (kleine) Grafiken und Folien aufbringen, rakeln und kaschieren
  • kennt Selbstklebefolien

5. Textile Wand- und Deckensysteme

  • kennt die verschiedenen Stoffe und deren Eigenschaften
  • kann Gummikeder in einem Aluminiumprofil montieren
  • kennt Schlagkeder und deren Eigenschaften
  • kann Textilien in Kederschienen einfädeln
  • kennt die Arten der Aufhängung der Montage von Kederprofilen
  • kann Kederprofile montieren
  • kann Deckensegel montieren
  • kann einfache Pläne lesen und umsetzen (Grundriss mit Wand)
  • kennt Aufmaß, Maßstäbe
  • kennt übliche Werkzeuge und deren Einsatzzwecke zum Vermessen bzw. Nivellieren (Gliedermaßstab, Maßband, Nivelliergerät, Laserentfernungsmessgerät, Rotationslaser, Schlagschnur, Wasserwaage)
  • kann messen
  • kann nivellieren
  • kann Maße aus Plänen übertragen/ übernehmen/ umsetzen

1. Grundlagen Videotechnik

  • kennt die üblichen Anschlüsse (HDMI, VGA, LWL, RJ45, Schuko, Display-Port, Thunderbolt)
  • kennt die üblichen Zuspielgeräte (Player, PC, USB-Stick)
  • kennt die üblichen Abspielgeräte (Monitor, Projektor)
  • kennt Besonderheiten bei langen Signalstrecken
  • Handhabung mit Kabeln
  • Handhabung mit Endgeräten

2. Grundlagen Beleuchtungstechnik

  • kennt Beleuchtungskörper und Einsatzzwecke
  • kennt Farbtemperatur/ Kelvin
  • kennt Lumen
  • kennt die üblichen Leuchtmittel
  • kennt die Sicherung von Leuchtmitteln
  • kennt den Umgang mit Leuchtschienen

3. Grundlagen Netzwerktechnik

  • kennt die üblichen Netzwerkkabel (Kupfer, Lichtwellen)
  • kann Netzwerkkabel richtig handhaben
  • kann eine sichere Verlegung von Netzwerkkabel ausführen
  • kennt statische Grundlagen
  • versteht Höhen bzw. Seitenverhältnis im Kontext Kippsicherheit
  • kennt einfache statische Lastfälle
  • kennt die Unterschiede von Punktlast und Flächenlast
  • kennt horizontale Lasten (Windlasten)
  • kennt einfache Lastannahmen
  • kennt die rechtlichen Grundlagen
  • kennt konstruktive Anforderungen an Anschlagmittel
  • kennt Sicherungsmethoden und deren Vorgaben
  • kann gemäß Anwendungsbereich eine Auswahl treffen
  • kann sicher montieren
  • kann nach Montage sichern
  • kennt Ablegereife und kann diese vor Wiederverwendung entsprechend markieren
  • kennt die messespezifischen Steckverbindungen im Messebau (Schuko, CEE, Wieland- und Wagoverbinder)
  • kennt die Besonderheiten von Potentialausgleich in der Messemontage
  • kennt die Gefahren von der Nutzung der Mehrfachsteckdosen
  • kennt die Grundlagen von Maßnahmen zur korrekten Ladungssicherung (DGUV)
  • kennt übliche Hilfsmittel für den Transport (z. B. Hubwagen, Gabelstapler, Ameise, Rollbrett)
  • kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz von Hilfsmitteln
  • kennt die Bedingungen für Werkverkehr
  • kennt die Bedingungen für gewerblicher Güterverkehr
  • versteht den Umgang mit Staplerfahrer:innen
  • versteht und berücksichtigt die rechtlichen Vorgaben bei Ladevorgängen, insbesondere für Flucht- und Rettungswegen
  • versteht und berücksichtigt das ständige Freihalten von Feuerlöschern
  • kennt die üblichen Verfahren zum Betreten der Produktionsstätten
  • versteht Freihalten von Flucht- und Rettungswegen
  • kennt die Besonderheiten beim Auf- / Abbau
  • kann PSA und Arbeitsschutzkleidung richtig anwenden
  • versteht besondere zeitliche Aspekte
  • kann Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz umsetzen
  • versteht Unterschiede beim Auf- und Abbau
  • Versteht eine ordentliche Kennzeichnung von Ablegereife, Materialien, Werkzeuge und Hilfsmittel
  • kennt Messe- / Arbeitsetikette
  • achtet während Pausenzeiten auf die Sicherung von Werkzeugen / Materialien gegen Diebstähle und ist sorgfältig im Verleih bzw. leihen
  • kennt die Grundlagen der nachhaltigen Entsorgung
  • kann Materialien sortengerecht einordnen
  • erkennt behandelte und unbehandelte Materialien
  • kann Materialien gemäß lokalen Vorgaben entsorgen
  • kann umweltbewusst mit Verpackungs- und Verbrauchsmaterialien umgehen
  • versteht Müllentsorgung und Mülltrennung
  • kennt soziale Nachhaltigkeit
  • kennt die gewerkespezifischen Besonderheiten im Bereich Arbeitssicherheit
  • kennt relevante Informationsquellen zu sicherem Arbeiten
  • kennt die Grundregeln der Baustellenverordnung
  • kennt die üblichen Leitern und deren Eigenschaften
  • kann Leitern sicher aufbauen und benutzen
  • kennt Fahrgerüste
  • kann Fahrgerüste sicher aufbauen und benutzen
  • kennt Hitzschlag, Unterkühlung, Sonnenbrand sowie Auswirkungen und Schutzmaßnahmen dagegen
  • kennt Besonderheiten bei Arbeiten auf oder in der Nähe von Wasser sowie Schutzmaßnahmen
  • kennt Besonderheiten bei Arbeiten auf oder in der Nähe von Freilandleitungen sowie Schutzmaßnahmen
  • kann beim sägen und schleifen Absaugvorrichtungen einsetzen (im mobilen Umfeld)
  • kann mit Steigern und Scherenhubbühnen umgehen
  • Geschichte des Messewesen
  • Verbände der Veranstaltungswirtschaft
  • Karrierewege in der Veranstaltungswirtschaft

Initiator

Status

  • Prüfungsordnung finalisieren
  • Einrichten der Fachkommission

  • 01.2021

    Beginn SQQ32

  • 8.2021

    Konsolidierung der Fachgruppe

    8.2021

  • 4.2022

    Community-Draft

  • Mai 2023

    Lehrinhalte und Lehrplan finalisiert

    Mai 2023

  • 3. Quartal 2023

    Veröffentlichung SQQ32

  • tba

    Beginn der Qualifizierungen

    tba

Ansprechpartnerin

Larissa Klegraf

Larissa Klegraf

larissa@forward.live