SQO9 – Arbeitsschutzorganisation für Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft

Dieser Qualitätsstandard beschreibt für Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft die grundsätzlich notwendigen Aspekte für eine wirksame Arbeitsschutzorganisation.

Dieser Standard unterstützt die oberste Leitung bei der Wahrnehmung der Arbeitsschutzpflichten durch eine zusammenhängende und ganzheitliche Darstellung der relevantesten Anforderungen. Diese Pflichten und Anforderungen resultieren insbesondere aus den staatlichen Arbeitsschutzgesetzen und nachfolgenden Verordnungen, Regeln und Richtlinien sowie aus dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger.

Nicht dargestellt werden besondere Pflichten, welche sich aus anderen Rechtsquellen ergeben, z. B. den bauordnungsrechtlichen Verordnungen zu Sonderbauten (Versammlungsstätten) oder dem Sprengstoffgesetz.

Ziel der Qualitätsstandards (SQ = Standard der Qualität/Standard of Quality) ist es, das erforderliche Qualitätsniveau von Dienstleistungen in der Veranstaltungswirtschaft zu definieren.

Standards der Qualität der IGVW berücksichtigen die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und beschreiben auf dieser Grundlage die speziellen Arbeitsverfahren und notwendigen Kompetenzen in der Veranstaltungswirtschaft. Sie enthalten eine Übersicht der anzuwendenden Rechtsgrundlagen, Normen und Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Dieser Qualitätsstandard wurde vom zuständigen Gremium der IGVW unter Mitwirkung des Sachgebietes Bühnen und Studios der DGUV, dem Arbeitskreis der Sicherheitsfachkräfte der Veranstaltungswirtschaft (SiFa.VT) sowie dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF medienakademie, Bavaria Film, BR, Deutschlandradio, DW, HR, MDR, RTL Deutschland, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, SRG-SSR, SR, Studio Hamburg, SWR, WDR und ZDF erarbeitet.

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Stand

08.2024

SQO9-DE-08/2024-002