Fachgruppe SQO zur sicheren Planung und Einsatz von Drohnen

Motivation

Erstellung eines Leitfadens zur sicheren Planung und Durchführung des Drohneneinsatzes bei Veranstaltungen.

Drohnen finden zunehmend vielfältige Einsatzmöglichkeiten bei Veranstaltungen. Neben der Dokumentation und Live-Übertragung werden sie für sicherheitsrelevante Aufgaben ebenso wie für künstlerische Anwendungen (z. B. Drohnenshows) eingesetzt.

Gleichzeitig bergen unautorisierte Drohneneinsätze erhebliche Risiken: Sie können durch unzulässige Live-Streams oder Störungen des Veranstaltungsablaufs (z. B. Spielunterbrechungen bei Sportevents) zum Ärgernis werden, aber auch eine akute Gefährdung bis hin zu terroristischen Szenarien darstellen.

Insbesondere Drohnenshows gewinnen als gestalterisches Highlight von Veranstaltungen an Bedeutung. Bisher fehlen jedoch spezifische Normen und Regularien, die die besonderen technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen solcher Anwendungen berücksichtigen. Dies führt in der Praxis zu Vorfällen, die von abgesagten Shows mit erheblichen Umsatzeinbußen bis hin zu Sach- und Personenschäden reichen. Versicherer machen in solchen Fällen häufig ein Auswahlverschulden geltend, wodurch Auftraggeber und Veranstalter einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt sind.

Scope

  • Künstlerische Anwendungen (z. B. Drohnenshows Indoor und Outdoor),
  • Kamera-Anwendungen (Foto- und Video-Drohnen),
  • Sicherheitsanwendungen (z. B. Überwachungsdrohnen),
  • Drohnenmanagement und -abwehr gegen unautorisierte Drohnen (z. B. illegale Aufnahmen, Terrorabwehr).

Out of Scope

  • BOS-Anwendungen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), da diese unter eine eigene Verordnung (EGRED 2) fallen;
    berücksichtigt wird jedoch die Koordination zwischen BOS-Anwendungen und autorisierten Drohneneinsätzen im Veranstaltungsumfeld.
  • Maßnahmen der aktiven Drohnenabwehr („harte“ Maßnahmen, z. B. Störsender oder Abschuss), da deren Durchführung ausschließlich hoheitlichen Stellen vorbehalten ist.
    Erfasst werden lediglich „weiche“ Maßnahmen wie Prävention, organisatorische Vorkehrungen und Schutz vor illegalen Aufnahmen.

Zielsetzung

Mit der Erarbeitung des Leitfadens wird ein praxisnahes Dokument geschaffen, das Veranstaltenden, Dienstleistenden und Auftraggebenden:

  • klare Anforderungen und Handlungsempfehlungen für den sicheren und rechtskonformen Einsatz von Drohnen bei Veranstaltungen an die Hand gibt,
  • einheitliche Standards für Planung, Betrieb und Risikomanagement etabliert,
  • die Haftungsrisiken durch dokumentierte Sorgfaltspflichten reduziert,
  • die Akzeptanz und Sicherheit von Drohnenshows sowie weiteren Drohnenanwendungen im Veranstaltungsbereich fördert,
  • und einen koordinierbaren Rahmen für die Zusammenarbeit mit Behörden und Sicherheitsorganisationen bereitstellt.

Initiator

Ansprechpartner

Jens Hillenkötter

Jens Hillenkötter

Zeitleiste

  • 12.2025

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    Einrichtung Fachgruppe

  • Kick-Off Fachgruppe

    Tools Tools

    28.01.2026