SQP7 – Dekorationsbau

Dieser Qualitäts-Standard gilt für den Dekorationsbau in Veranstaltungs- und Produktionsstätten (in Räumen und Hallen) für szenische Darstellungen. Er behandelt u. a. das Planen, Entwerfen, Konstruieren, Herstellen, Verwenden und Entsorgen sowie das Bereitstellen am Markt (z. B. Verkauf und Vermietung) von Dekorationsbauten.
Dekorationsbauten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten sind keine baulichen Anlagen im Sinne des Bauordnungsrechts. Sie sind als veränderbare Einrichtungen anzusehen und können sowohl im Bühnen-/Szenenbereich als auch in anderen Bereichen von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen wie u. a. Zuschauerräumen, Foyers, Sälen oder Mehrzweckhallen als temporäre Einrichtungen eingesetzt werden.
Dieser Standard behandelt auch die raumbildenden bzw. gestaltenden Bestandteile und Einrichtungen, die in der Muster-Versammlungsstättenverordnung (§ 2, Abs. 9) als “Ausstattung” definiert sind.
Dekorationsbauten, die im Freien aufgestellt und verwendet werden, können ggf. als bauliche Anlagen eingeordnet werden, für die dann die jeweiligen baurechtlichen Regelungen gelten.
Während der Herstellung der Dekorationsbauten sind sie bzw. ihre einzelnen Bauteile als Arbeitsgegenstand anzusehen, nach der Montage und bei der Verwendung auf der Bühne gelten sie als Arbeitsmittel.
Dieser Branchenstandard ist auch für Dekorationsbauten anzuwenden, die auf Messen oder in Messeständen verwendet werden sollen. Für den Standbau in Messen und für Ausstellungen gelten zusätzlich Richtlinien der Messebetreiber.


Ziel der Qualitätsstandards (SQ = Standard der Qualität | Standard of Quality) ist es, das erforderliche Qualitätsniveau von Dienstleistungen in der Veranstaltungswirtschaft zu definieren.

Standards der Qualität der IGVW berücksichtigen die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und beschreiben auf dieser Grundlage die speziellen Arbeitsverfahren und notwendigen Kompetenzen in der Veranstaltungswirtschaft. Sie enthalten eine Übersicht der anzuwendenden Rechtsgrundlagen, Normen und Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Dieser Qualitätsstandards wurde vom zuständigen Gremium der IGVW unter Mitwirkung des Sachgebietes Bühnen und Studios der DGUV und dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF.medienakademie, ARTE, Bavaria, BR, DeutschlandRadio, DW, HR, IRT, MDR, Mediengruppe RTL Deutschland, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, SRG-SSR, SR, Studio Hamburg, SWR, tpc, WDR und ZDF erarbeitet.