Anfrage einer igvw Mitgliedschaft
Hier können Sie eine Anfrage zur Mitgliedschaft in der IGVW senden.
Eine vertragliche Verpflichtung entsteht hierdurch nicht.
Ordentliche Mitglieder
können werden:
juristische Personen und Personengesellschaften werden, die als Interessen-, Berufs- oder Fachvereinigungen im Bereich der Veranstaltungswirtschaft die Interessen des jeweiligen Wirtschaftszweigs vertreten, insbesondere Verbände der Messe-, Event-, Tagungs- und Kongress-, Theater- sowie Konzert- und sonstigen Live-Veranstaltungswirtschaft.
Jedes Ordentliche Mitglied hat das Recht:
a. an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und ihr Stimmrecht gemäß § 6 auszuüben oder ausüben zu lassen;
b. Anträge für die ordentliche Mitgliederversammlung einzureichen;
c. in Fachausschüssen und Fachgruppen des Vereins mitzuarbeiten;
d. einen Antrag auf die Erarbeitung von IGVW-Standards und anderen Publikationen zu stellen.
Fördermitglieder
können werden:
juristische Personen und Personengesellschaften oder natürliche Personen oder sonstige Organisationen werden, die die Zwecke des Vereins ideell oder finanziell unterstützen, soweit sie nicht den ordentlichen Mitgliedern gem. (2) zuzuordnen sind.
Fördermitglieder aus dem Bereich Bildung sind Fördermitglieder, deren Haupttätigkeit in der Durchführung, Entwicklung oder Förderung von Bildungsangeboten für die Veranstaltungswirtschaft liegt.
Jedes Fördermitglied hat das Recht:
a. an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht gemäß § 6 auszuüben oder ausüben zu lassen.
b. in Fachausschüsse und Fachgruppen des Vereins mitzuarbeiten.
Unterstützende Mitglieder
können werden:
juristische Personen und Personengesellschaften oder natürliche Personen oder sonstige Organisationen werden, die den Verein durch ideelle Beiträge
fördern wollen und nicht den ordentlichen Mitgliedern gem. (2) zuzuordnen sind.
Jedes Unterstützende Mitglied hat das Recht:
ohne Stimmrecht an Veranstaltungen des Vereins teilnehmen und den Verein ideell, organisatorisch oder fachlich zu unterstützen.
Die Mitglieder verpflichten sich,
die Zwecke des Vereins aktiv zu fördern und insbesondere dafür dienliche Informationen beizutragen, die in der Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu entrichten und die Nennung ihres Namens bzw. ihrer Firma bei Aktionen und Veröffentlichungen des Vereins zu dulden.
Ein Kalkulator zum errechnen Ihres Mitgliedsbeitrages finden Sie hier.
