Dieser Beitragsrechner dient zur beispielhaften Berechnung von Mitgliedsbeiträgen gemäß der am 20.11.2025 verabschiedeten Beitragsordnung.

  • Ordentliches Mitglied kann sein: Verbände der Veranstaltungswirtschaft
  • Fördermitglied kann sein: Bildungsanbieter, Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen

Verbände der Veranstaltungswirtschaft können ausschliesslich Ordentliches Mitglied sein.


Vorvorjahr bedeutet für die Mitgliedsbeiträge 2026, dass die Umsätze/Beitragseinnahmen aus 2024 zu Grunde gelegt werden.

Grundbeitrag: 1.750,00 €
Stärkebeitrag (1,25 %): 0,00 €
Regel: Wenn (Grundbeitrag + 1,25 %) > 3 % des Umsatzes ⇒ Deckelung auf 3 %
Mindestbeitrag 1.750 € | Höchstbeitrag 8.000 €
Zwischensumme: 0,00 €
Angewendete Deckelung:
igvw Mitgliedsbeitrag: 0,00 €

Hinweis: Ergebnis ohne Gewähr.