Dieser Beitragsrechner dient zur beispielhaften Berechnung von Mitgliedsbeiträgen zur Vorbereitung der igvw Mitgliederversammlung#2 am 20.11.2025.
- Ordentliches Mitglied kann sein: Verbände der Veranstaltungswirtschaft
- Fördermitglied kann sein: Bildungsanbieter, Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen
Verbände der Veranstaltungswirtschaft können bei diesem Modell nur Ordentliches Mitglied sein.
Die errechneten Werte entsprechen nicht der aktuell gültigen Beitragsordnung.
Vorvorjahr bedeutet in diesem Beispiel, dass für die Errechnung der Beiträge 2026 die Umsätze aus 2024 zu Grunde liegen.

