Dieser Beitragsrechner dient zur beispielhaften Berechnung von Mitgliedsbeiträgen gemäß der am 20.11.2025 verabschiedeten Beitragsordnung.
- Ordentliches Mitglied kann sein: Verbände der Veranstaltungswirtschaft
- Fördermitglied kann sein: Bildungsanbieter, Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen
Verbände der Veranstaltungswirtschaft können ausschliesslich Ordentliches Mitglied sein.
Vorvorjahr bedeutet für die Mitgliedsbeiträge 2026, dass die Umsätze/Beitragseinnahmen aus 2024 zu Grunde gelegt werden.
