SQQ2 – Sachkunde für Veranstaltungsrigging
Dieser Qualitätsstandard beschreibt die Qualifizierung und Prüfung von Personen für das Rigging in der Veranstaltungstechnik in drei Stufen, die Verantwortung der Bildungsträger sowie die fachliche Qualifikation der Ausbilder.
Dieser Qualitätsstandard dient auch als Orientierungshilfe bei der Wahrnehmung der Auswahlverantwortung des Unternehmers bzw. Auftraggebers bei der Festlegung der erforderlichen fachlichen Qualifikation im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung.
Ziel der Qualitätsstandards (SQ = Standard der Qualität/Standard of Quality) ist es, das erforderliche Qualitätsniveau von Dienstleistungen in der Veranstaltungswirtschaft zu definieren.
Standards der Qualität der IGVW berücksichtigen die aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und beschreiben auf dieser Grundlage die speziellen Arbeitsverfahren und notwendigen Kompetenzen in der Veranstaltungswirtschaft. Sie enthalten eine Übersicht der anzuwendenden Rechtsgrundlagen, Normen und Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Dieser Qualitätsstandard wurde vom zuständigen Gremium der IGVW unter Mitwirkung der DGUV und dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF.medienakademie, ARTE, BR, Bavaria, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SRG-SSR, SR, Studio Hamburg, SWR, tpc, WDR und ZDF erarbeitet.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Aktuelles
Zu den Vorgaben des SQQ2 „Sachkunde für Veranstaltungsrigging“ hat bedingt durch die Einschränkungen des Veranstaltungsbetriebes durch Corona der igvw Fachausschuss Qualitätsstandard temporäre Anpassungen für die Vorlage von Nachweisen nach Kapitel 8 und für die Zulassung zu Qualifizierungslehrgängen nach Kapitel 5 beschlossen.
Die Ausnahmen galten bis 30. Juni 2022.
Zulassung zu Qualifizierungslehrgängen nach Kapitel 5
Zum Lehrgang L2 oder L3 kann auch zugelassen werden, wer in den letzten 12 Monaten vor Lehrgangsbeginn nicht in der Lage war, die Zahl der im SQQ2 geforderten Einsatztage zu erbringen. Das Zertifikat wird jedoch erst nach Vorlage des Nachweises der fehlenden Einsatztage ausgestellt.
Die übrigen Zugangsvoraussetzungen sind nachzuweisen. Ausnahmen bedürfen der Einzelfallentscheidung.
Nachweise zum Erhalt der Gültigkeit von Qualifizierungsnachweisen nach Kapitel 8
Für die Vorlage des jährlichen Nachweises der Einsatztage als Rigger der jeweiligen Level wird der Vorlagezeitraum zunächst auf die letzten 24 Monate verlängert.
Die übrigen Nachweise sind entsprechend der Vorgaben vorzulegen. Ausnahmen bedürfen der Einzelfallentscheidung.
Kurse
Wer darf Qualifizierungsmaßnahmen gemäß igvw SQQ2 durchführen?
Grundsätzlich sind keine formalen Voraussetzungen für das Anbieten von Qualifizierungsmaßnahmen im igvw SQQ2 formuliert. Es wird den Teilnehmern allerdings empfohlen, den Anbieter sorgfältig auszuwählen und dabei zu berücksichtigen, ob der Bildungsträger:
– die Selbstverpflichtungserklärung der IGVW unterzeichnet hat
– dem Kurs-Level entsprechend qualifizierte Ausbilder einsetzt
– bei der Vermittlung der Inhalte und Durchführung der Prüfung unabhängig ist
– über ein Curriculum verfügt, das zeitlich und inhaltlich dem igvw SQQ2 entspricht
– die Anforderungen der DIN EN ISO 17024 beachtet
– über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt
Sind Kombi-Kurse Level1/Level2 möglich?
Nein, da eine mindestens einjährige Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1 eine Zulassungsvoraussetzung für den Level2-Lehrgang ist. Diese Tätigkeit kann erst nach bestandener Prüfung zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging Level 1 aufgenommen werden.
Kurszulassung
Was ist beim Nachweis des dreijährigen fachbezogenen Tätigkeitsschwerpunkt als Zulassungsvorraussetzung im Level 1 zu beachten?
Tätigkeitsschwerpunkt bedeutet, dass der Schwerpunkt, in der Regel mehr als 20 Stunden in der Woche, der Erwerbstätigkeit in der technischen Planung und Durchführung von Veranstaltungen liegt und dabei auch wesentliche Bezüge zum Veranstaltungsrigging aufweist.
Wird für die Lehrgangszulassung zum Level 3 ein Nachweis nach VPLT SR3.0 anerkannt?
Ja, der Nachweis nach SR 3.0 ist dem Nachweis des Level 2 gleichwertig.
Was geschieht, wenn trotz fehlender Nachweise eine Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt und die Prüfung bestanden wurde?
Die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme nach igvw SQQ2 ist an das Vorliegen der in Abschnitt 5 beschriebenen Nachweise geknüpft. Liegen diese bei Kursbeginn nicht vor, darf der Bildungsträger keine Teilnahmebescheinigung mit Bezug zum igvw SQQ2 ausstellen.
Die IGVW wird in diesem Fall keinen Qualifizierungsnachweis ausstellen und der Eintrag in der Datenbank ist nicht möglich.
Sind die Ausbildungsstufen (Level1-3), Ausbildungsinhalte und Prüfung der fachlichen Eignung für Anwender*innen von SZP zur Höhenarbeit mit den Leveln des igvw SQQ2 vergleichbar?
Die durch den FISAT und dessen Partnerverbände vermittelten Qualifikationen zur Anwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren sind nicht vergleichbar! Diese beziehen sich auf den Zugang und die Positionierung von Personen unter Verwendung planmäßig belasteter Seile zur Schaffung von zeitweiligen hoch gelegenen Arbeitsplätzen (siehe auch DGUV Information 212-001). Dies schließt nicht aus, dass Kenntnisse in Seilzugangstechniken für das Veranstaltungsrigging von Nutzen sein und bei der Wahrnehmung der Auswahlverantwortung von Unternehmer berücksichtigt werden können.
IGVW-Qualifizierungsnachweis und Datenbank
Welche Unterlagen müssen für das Ausstellen des Qualifizierungsnachweises vom Antragsteller auf die igvw Datenbank hochgeladen werden?
Das Ergebnis der Prüfungsleistungen, also z. B. für den Level 1:
– Gesamtergebnis der Prüfung
– Einzelergebnisse der Prüfungsteile
Zusätzlich sind auch die für die erfolgte Lehrgangzulassung notwendigen Unterlagen nach Abschnitt 5 zu übermitteln.
Das sind für den Level 1 folgende Nachweise:
– Nachweis des dreijährigen fachbezogenen Tätigkeitsschwerpunkts oder Nachweis Ausbildung zur Fachkraft für VT
– Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr (z. B. G41)
– Ausbildung in der Ersten Hilfe
Das sind für den Level 2 folgende Nachweise:
– Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging Level 1
– Mindestens einjährige Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1
– Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1 innerhalb der letzten 24 Monate vor Lehrgangsbeginn
oder 20 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1 innerhalb der letzten 12 Monate.
– Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr (z. B. G41)
– Ausbildung in der Ersten Hilfe
Das sind für den Level 3 folgende Nachweise:
– Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging Level 2
– Mindestens zweijährige Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 2
– Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 2 innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbeginn
– Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr (z. B. G41)
– Ausbildung in der Ersten Hilfe
* Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung und Ausbildung in der Ersten Hilfe dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.
Müssen für die Erteilung des igvw-Qualifizierungsnachweises bereits Einsatztage nachgewiesen werden?
Der Qualifizierungsnachweis bestätigt das Vorliegen der Nachweise für das Durchlaufen der Qualifizierungsmaßnahme und das Bestehen der Prüfung zum Zeitpunkt des Ausstellens.
Bezogen auf die durchgeführten Tätigkeiten („Tagewerke“) bedeutet das:
– Level 1: Nachweis über Dreijähriger fachbezogener Tätigkeitsschwerpunkt in der Veranstaltungstechnik
– Level 2: Nachweis über mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1 innerhalb der letzten 24 Monate vor Lehrgangsbeginn oder über 20 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1 innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbeginn
– Level 3: Nachweis mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 2 innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbeginn
Die Qualifizierung im jeweiligen Level ist mit der bestandenen Prüfung abgeschlossen! Insofern ist für das Ausstellen der Qualifizierungsnachweises ein Belegen von Tagewerken im aktuellen Level nicht notwendig, sondern das Übersenden der oben dargestellten Nachweise.
Der in Abschnitt 4 geforderte Nachweis über Einsatztage als Rigger im jeweiligen Level für die letzten 12 Monate dient dem Erhalt der praktischen Sachkunde und wird damit erst nach dem Ausstellen des Qualifizierungsnachweises relevant. Er ist bei der Beauftragung zu prüfen, z. B. anhand der Eintragung in die öffentliche Datenbank der IGVW.
Läuft der Qualifizierungsnachweis der IGVW ab?
Nein, die Qualifizierungsnachweise der IGVW laufen nicht ab, denn Sie bestätigen das Vorliegen der Nachweise für das Durchlaufen der Qualifizierungsmaßnahme, das Bestehen der Prüfung und das Vorliegen der weiteren Nachweise (Erste Hilfe, „Höhentauglichkeit“, etc.) zum Zeitpunkt des Kursbeginns.
Ungeachtet eines vorliegenden Qualifizierungsnachweises sind die Voraussetzungen für die Tätigkeiten im Veranstaltungsrigging gemäß Abschnitt 4 zudem insbesondere folgende gültige Nachweise:
– Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z. B. G 41
– Ausbildung in der Ersten Hilfe
– Nachweis über mindestens eine besuchte riggingspezifische Weiterbildung mit einem Mindestumfang von 8 Unterrichtseinheiten in den letzten 24 Monaten. (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten)
– Nachweis über Einsatztage als Rigger im jeweiligen Level für die letzten 12 Monate.
Sind die Sachkundigen für Veranstaltungsrigging in die igvw Datenbank eingetragen, ist dort die Aktualität der Nachweise ersichtlich. Andernfalls bedarf es vor dem Einsatz jeweils einer Vorlage beim Auftraggeber.
Was sind zeitlich begrenzte Nachweise?
Zeitlich begrenzte Nachweise verfügen über einen definierten Gültigkeitszeitraum ab der Ausstellung und müssen zum Zeitpunkt des Einreichens bei der IGVW für die Eintragung in die Datenbank über eine verbleibende Gültigkeitsdauer von 12 Monaten verfügen.
Das betrifft z.B. den Nachweis über die Ausbildung in der ersten Hilfe oder den Nachweis über eine riggingspezifische Weiterbildung. Für letztere ist z.B. gefordert, dass eine Weiterbildung in den letzten 24 Monaten erfolgt sein muss. Die Weiterbildung darf somit aufgrund der geforderten verbleibenden Gültigkeitsdauer zum Zeitpunkt des Einreichens nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Welche Aufgabe haben in der Rigging-Datenbank gelistete Rigger:innen in Bezug auf die Nachweise?
Mit Ablauf der Gültigkeit zeitlich begrenzter Nachweise ändert sich automatisch der Status in der Datenbank. Es ist die Aufgabe der gelisteten Personen, rechtzeitig für die Aktualisierung der Erste Hilfe Ausbildung, des arbeitsmedizinischen Eignungsnachweises, der spezifischen Weiterbildung sowie der Einsatznachweise zu sorgen und in die igvw Datenbank hochzuladen.
Riggingspezifische Weiterbildung
Was ist eine riggingspezifische Weiterbildung?
Hintergrund der Anforderung sind Erhalt und Erweiterung der Fachkunde sowie der Erwerb von Kenntnissen zum aktuellen Stand der Technik. Art, Umfang und Intervalle der notwendigen Weiterbildungen hängen immer mit der Tätigkeit zusammen und sind vom Arbeitgeber (Unternehmer) zu ermitteln. Für Tätigkeiten im Veranstaltungsrigging und einen Eintrag in die Datenbank ist mindestens eine riggingspezifische Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtseinheiten in einem Turnus von 24 Monaten notwendig.
„Riggingspezifische Weiterbildungen“ erhalten oder erweitern somit die in der Qualifizierungsmaßnahme angeeigneten Kompetenzen für die ausgeübten Tätigkeiten im jeweiligen Level.
Insofern muss eine solche Weiterbildung einen Zusammenhang mit den in Abschnitt 4 gelisteten Tätigkeiten und den in Abschnitt 6 genannten Qualifizierungsinhalten aufweisen.
Die Auswahl einer konkreten Weiterbildungsmaßnahme und die entsprechende Schwerpunktsetzung ist dabei von den individuellen Voraussetzungen abhängig und kann seitens der IGVW nicht vorgegeben werden.
Was mache ich, wenn ich mir über die Anerkennung einer riggingspezifische Weiterbildung seitens der IGVW nicht sicher bin?
Eine abschließende Liste geeigneter Weiterbildungen kann seitens der IGVW nicht zur Verfügung gestellt werden. Allerdings besteht für die Anbieter solcher Weiterbildungen und deren Teilnehmer die Möglichkeit, rechtzeitig vor der Durchführung, bzw. der Teilnahme mit der IGVW in Kontakt zu treten und um eine Einschätzung zu bitten. Mit der Anfrage sind folgenden Unterlagen zur Weiterbildung zu übermitteln:
– Träger / Veranstalter der Weiterbildungsmaßnahme
– geplante Themen bzw. Schulungsinhalte
– geplante Referenten
– zeitlicher Umfang / Dauer der Weiterbildungsmaßnahme
Was muss ein Nachweis über eine riggingspezifische Weiterbildung beinhalten?
Ein Weiterbildungsnachweis muss mindestens folgende Angaben enthalten
– Träger / Veranstalter der Weiterbildungsmaßnahme
– Namen des Teilnehmers
– Vermittelte Themen bzw. Schulungsinhalte
– Namen der Referenten
– Ort und Datum der Weiterbildungsmaßnahme
– Zeitlicher Umfang / Dauer der Weiterbildungsmaßnahme
– Unterschrift des Trägers der Maßnahme
Die Nachweise werden ausgestellt vom:
– Träger der Maßnahme, oder
– Teilnehmer und vom Träger bzw. Referenten bestätigt.
Einsatztage
Wie werden Einsatztage als Rigger im jeweiligen Level nachgewiesen?
Die Nachweise werden vorzugsweise mittels des tabellarischen Riggerlogbuchs nachgewiesen. Andere Arten des Nachweises sind möglich, aber sie müssen die gleichen Inhalte belegen und chronologisch geordnet sein. Der Zeitraum bezieht sich immer auf die letzten 12 Monate zum Zeitpunkt des Einreichens.
Wer bestätigt mit einer Unterschrift die Einsatztage?
Die Unterschrift zur Bestätigung ist vorzugsweise vom Auftraggeber / Arbeitgeber vorzunehmen. Eine Bestätigung durch eigene Unterschrift des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging ist dabei nicht ausgeschlossen und entspricht einer Versicherung an Eides statt.
Sind alle geleisteten Einsatztage eines Zeitraumes vollständig aufzunehmen oder sind nur die im SQQ2 für das jeweilige Level angegebenen (Mindest-)Einsatztage nachzuweisen?
Notwendig ist der Nachweis mindestens der für das jeweilige Level geforderten Einsatztage. Es ist allerdings dringend empfohlen, die Einsatztage des Beurteilungsjahres vollständig zu erfassen und einzureichen.
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Stand
03.2017
SQQ2-03/2017-003