SQQ3 – Basisqualifikation Veranstaltungstechnik (Stagehand/Helfer:in)
Motivation
Diese Qualifikation ermöglicht einen niederschwelligen Zugang zur/zum Stagehand bzw. Bühnenhelfer:in und konzentriert sich im Rahmen der Qualifizierung auf die Vermittlung von Grundlagen um für sich und andere sicher im Umfeld einer Bühne zu arbeiten.
Ziel des SQQ3 ist es, Kolleginnen und Kollegen, die in Produktionsstätten bzw. Montagestellen der Veranstaltungstechnik arbeiten, einen anerkannten und formalisierten Zugang zu ermöglichen, um gut ausgebildete und verantwortliche agierende Hilfskräfte auf DQR Niveau 2 zu erhalten.
Dem Markt folgend, wird die Ausbildung Elemente von asynchroner und synchroner Lehre enthalten und zielt auf eine hohe Flexibilisierung der Lernumgebung und Lernzeiten ab.
Zielsetzung
Der SQQ3 wird ein Qualitätsstandard (SQ) der Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) e. V. im Bereich Qualifikation (SQQ).
Er trägt den Projekttitel Basisqualifikation Veranstaltungstechnik.
Der SQQ3 definiert eine berufliche Qualifikation und zielt auf Niveau 2 des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) bzw. den gleichwertigen EQF Level 2 (European Qualification Framework).
Der SQQ3 ist zunächst eine sektorale Qualifikation, die unabhängig von staatlichen Stellen durch unsere Branche selbst definiert, implementiert und anerkannt wird. Wir streben aber eine Kompatibilität zu weitere Qualifikationen auf Niveau 3 an (siehe auch SQQ32).
Durch den SQQ3 werden Berufsanfänger:innen bzw. Quer- oder Umsteiger:innen schnell eine angestrebte Handlungsfähigkeit ermöglicht.
Der SQQ3 wird im Sinne europäischer Harmonisierung und Qualitätssicherung in der Ausbildung kompetenzbasiert formuliert und auf die ESCO-Datenbank referenziert.
Zugangs-/Zulassungsvoraussetzung
Empfehlungen als Erkenntnisquelle zur Eignung für den Rekrutierungs- und Einstellungsprozess.
- Deutsch auf Niveau B1 (Deutschtest für Zuwanderer) – sprechen, lesen & verstehen
Fähigkeiten
- Körperliche Belastbarkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Verständnis in Sicherheitsbelangen
- Teamfähigkeit
- Lernbereitschaft
Durchführung der Qualifikation:
- Eignung feststellen gemäß Anforderungen
- Arbeitsvertrag
- Zugang zu Lernmaterialien gewährleisten, Lernfähigkeit gewährleisten, Mentor (Betreuer) benennen
Im Verlauf der bis zu 3 Monate werden durch den zu Qualifizierenden Badges erworben.
Nach Vorlage der notwendigen Badges/MCs kann der/die zu Qualifizierenden zu einer Prüfung zugelassen werden:
- Badges werden erworben durch Lernfortschrittskontrollen (asynchrone Lehre/Selbstlernen)
- MC werden erworben durch Leistungsüberprüfung (synchrone Lehre)
- Dritte bestätigen Fertigkeiten (Werkstattleiter, Ausbilder, Mentor, Trainer)
- Qualifikation wird erworben durch Prüfende Stelle (Hilversum-Test)
Abschluss
- nach frühestens 3 Monaten SQQ3 Basisqualifikation Veranstaltungstechnik (Kapitel 1-10)
Lehrinhalte SQQ3 Stand Juli 2024
1. Arbeiten unter Beachtung der eigenen Sicherheit und Gesundheit
Bewusstsein schaffen für die Risiken, die mit den Tätigkeiten im Arbeitsumfeld verbunden sind und in die Lage versetzen, für die eigene Sicherheit Sorge zu tragen
Versteht die Risiken und Präventionsmaßnahmen für die persönliche Gesundheit und Sicherheit und wendet diese grundlegenden Sicherheitsregeln bei der eigenen praktischen Arbeit an.
Enthält Schutz vor Berufskrankheiten (z. B. Gehörschutz) sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (z. B. Rückenbeschwerden) und das theoretische Hintergrundwissen der Risikoprävention.
- kennt den Mechanismus hinter dem Auftreten von Unfällen
- kennt die 5-Schritte zur Risikominderung (z. B. Beseitigung des Risikos, Kollektivschutz, Individueller Schutz, Schulung, Information, Benachrichtigung und Warnung)
- kennt die Grundlagen der Risikobewertung
- kennt die grundlegenden Rechte und Pflichten
- kennt die Struktur einer Sicherheitskette
- kennt die Abläufe innerhalb einer Befehlskette
- kennt die eigene Position und Funktion innerhalb der Sicherheits-/Befehlskette
- kann die Befehlsstrukturen verstehen und anwenden
- kann sich gemäß des Sicherheitstrainings und der Anweisungen zu verhalten
- kann sich vor Gefahren schützen
- kann Risiken an eine/-n Verantwortliche/-n zu signalisieren
2. Beitragen zu einer sicheren und nachhaltigen Arbeitsumgebung
Bewusstsein schaffen für die Risiken, die mit den Tätigkeiten im Arbeitsumfeld verbunden sind und in die Lage versetzen, für die eigene Sicherheit Sorge zu tragen und keine Gefährdung Dritter durch die eigene Tätigkeit darzustellen.
Versteht die Risiken und Präventionsmaßnahmen für die persönliche Gesundheit und Sicherheit und wendet diese grundlegenden Sicherheitsregeln bei der eigenen praktischen Arbeit an.
Seine Verantwortlichkeit begrenzt sich auf die Maßnahmen, die in der eigenen Funktion und Position in der Sicherheits- / Befehlskette ergriffen werden kann.
- kennt Risiken im Arbeitsumfeld
- kennt die sicherheitsrelevanten Aspekte im Zuschauerraum
- kennt die Verhaltensrichtlinien für ein sicheres und nachhaltiges Umfeld und handelt entsprechend verantwortungsbewusst
- kennt die Sicherheitsgesetzgebung, verschiedene Sicherheitsdokumente und anwendbare Gesetze
- kennt Gefahrenzeichen und deren Bedeutung
- kennt Verbotszeichen und deren Bedeutung
- kennt Hinweiszeichen und deren Bedeutung
- kann für die Arbeit auf geeignete Lichtverhältnisse achten
- kann auf Begrenzung des Geräuschpegels achten
- kennt das Prinzip der Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz
- kennt die wesentlichen Nachhaltigkeitsrichtlinien (z. B. Reduzieren/Vermeiden, Wiederverwenden, Recycling, Energieverbrauch, Verwendung von Verbrauchsmaterialien und Werkstoffen, Selektive Entsorgung, Transport) und kann diese am Arbeitsplatz anwenden
- kann Verbesserungs- und Präventionsmaßnahmen vorschlagen
- kann sich über die Vorschriften und Praktiken an unbekannten Arbeitsplätzen informieren
- kann nach den Regeln und Vorschriften des Arbeitsplatzes arbeiten
- kann kollektive Schutzausrüstung anforderungsgemäß montieren und verwenden
- kann sich gemäß dem für den Notfall vereinbarten Verfahren verhalten
- kennt die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen und hält diese ein
3. Arbeiten unter ergonomisch Gesichtspunkten
Anwenden ergonomischer Prinzipien bei der Arbeitsplatzgestaltung und der manuellen Handhabung von Geräten und Materialien.
- kennt die Risiken durch manuelle Handhabung
- kennt die Risiken der Arbeitsplatzgestaltung (z. B. kurzfristige Schäden, chronische Schäden)
- kennt die zulässigen Gewichtsgrenzen
- kennt ergonomische Methoden
- kennt die richtige Technik zum Heben und wendet diese an
- kennt die richtige Technik zum Ziehen und wendet diese an
- kennt die richtige Technik zum Schieben und wendet diese an
- kennt die Ausrüstung zum Heben, Tragen oder Bewegen
- kann die gebräuchlichsten Geräte zum Heben, Tragen und Bewegen richtig verwenden
- kennt die Standardausrüstung und -hilfsmittel
- kann die Standardausrüstung und -hilfsmittel richtig auswählen
- kann die Standardausrüstung und -hilfsmittel richtig einsetzen
- kann Verbesserungs- und Präventionsmaßnahmen vorschlagen
- kann bei Aufgaben, die nicht allein durchgeführt werden können, nach Hilfe fragen
- kann mit Kollegen beim Heben, Tragen oder Bewegen von Gegenständen richtig kommunizieren
4. Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung
Beurteilen der Notwendigkeit für persönliche Schutzausrüstung (PSA) gemäß Schulung, Anleitung und Handbüchern. Überprüfen von Ausrüstung und deren konsequente Verwendung.
Verstehen und identifizieren der Risiken von Verletzungen und befähigt sein, die richtige Wahl zu treffen, wann und welche PSA bei der Arbeit verwendet werden muss.
- kennt Risiken von Splittern, Prellungen, herabfallenden Gegenständen, Staub, (heißen) fliegenden Partikeln, Lärm, Gefahrstoffen
- kann die Risiken ausfindig machen und Faktoren, die den eigenen Körper verletzen können, insbesondere Kopf, Hände, Füße, Augen und Ohren, identifizieren
- kann unter Berücksichtigung möglicher Risiken die geeignete PSA in der richtigen Größe wählen
- kennt die verschiedenen Arten von Augen- und Gesichtsschutz
- kann die Risiken für Gesicht und Augen am Arbeitsplatz einschätzen
- wählt den passenden Augen- und Gesichtsschutz
- kann den Gehörschutz reinigen und warten
- kennt die verschiedenen Arten von Gehörschutz
- kann die Risiken von Lärm am Arbeitsplatz einschätzen
- wählt den passenden Gehörschutz
- kennt die verschiedenen Arten von Atemschutz
- kann die Risiken durch Einatmen von Gefahrstoffen, Stäuben und Rauchen sowie andere Verunreinigungen am Arbeitsplatz einschätzen
- wählt den passenden Atemschutz
- kann die Geräte zum Atemschutz reinigen und warten
- kennt die verschiedenen Absturzgefahren
- kann die Risiken von Absturzgefahren am Arbeitsplatz einschätzen
- wählt die passenden Schutzausrüstung zur Absturzsicherung
- kann die Geräte zur Absturzsicherung reinigen und warten
- kennt die Gebotszeichen und weiß sich angemessen zu verhalten
5. Vorbeugen von Bränden am Veranstaltungsort
Ergreifen geeigneter Maßnahmen, um Brände zu verhindern und sicherzustellen, dass die Brandbekämpfung erleichtert wird.
Nicht berücksichtigt ist die eigentliche Organisation der Brandbekämpfung und Evakuierung. Identifizieren, lokalisieren und reduzieren Sie Brandrisiken.
- kennt die Brandfestigkeit von Materialien
- weiß wie Feuer entsteht, sich entwickelt und verhält
- kennt die Risiken durch Feuer, Rauch, Kohlenmonoxid
- kennt die Geräte im Arbeitsumfeld, die eine potenzielle Brandquelle darstellen
- kennt die verschiedenen Arten von Feuerlöschgeräten
- kennt die Arten von Brandklassen
- kennt die verschiedenen Löschmethoden und deren Anwendung
- kennt die wichtigsten Bestimmungen über Notausgänge und Rettungswege
- kennt die wichtigsten Bestimmungen über Sicherheits- u. Notbeleuchtungen
- kennt die wichtigsten Sicherheitssymbole im Brandschutz
- kann das einfache Prüfen der Funktion und Sicherheit von Brandschutzeinrichtungen, Sicherheits- und Notbeleuchtung ausführen (Sichtprüfung)
- kennt die richtige Vorgehensweise im Brandfall am Arbeitsplatz (inklusive Löschübung)
- weiß einen Brand am Arbeitsplatz vorzubeugen
- kann eine Erstversorgung von Brandverletzten durchführen
- kann Vorbereitungen auf einen Notfall im Rahmen seiner Tätigkeitsbefugnisse treffen
- kennt die Grundregeln für den Notfall am Arbeitsplatz
- kann einen Notruf tätigen
- kann brennbare Stoffe korrekt lagern
6. Arbeiten in der Höhe
Treffen von erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen beim Arbeiten in der Höhe, auf Leitern, Fahrgerüsten, festen Arbeitsbrücken, Einpersonenliften usw., um Stürze oder die Gefährdung von Personen, die unter diesen Konstruktionen arbeiten, zu verhindern.
Umfasst Böden und Bereiche von mehr als 1m über dem angrenzenden Fußboden, wie Leitern, Fahrgerüste, feste Arbeitsbrücken und Teleskop-Einpersonenlifte, die nicht verfahren werden können während der Arbeitskorb sich in der Höhe befindet.
Ausgeschlossen sind selbstfahrende Höhenlifte (z. B. Hubarbeitsbühnen (Cherry Picker), Gabelstapler mit Korb).
- kann eine Risiko- und Einsatzbeurteilung vornehmen, bevor die Ausrüstung entsprechend eingesetzt wird
- kennt verschiedene Arten von Leitern und deren entsprechende Verwendung
- kann verschiedene Arten von Leitern richtig aufstellen und auf diesen arbeiten
- kennt die Bestandsteile und sensiblen Punkte von verfahrbaren Fahr-/Turmgerüsten
- kann verfahrbare Fahr-/Turmgerüsten richtig prüfen, bewegen und hinaufsteigen
- kennt fahrbare Hubarbeitsbühnen
- kennt Umwelteinflüsse (z. B. Wind, Regen), die sich auf die sichere Nutzung auswirken
- kann Veränderungen, die sich auf die sichere Nutzung auswirken (z. B. Neigung, Bodenbelag) identifizieren und erkennen
- kann die Ausrüstung gemäß den Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen montieren
- kann die Ausrüstung gemäß den Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen verwenden
- kann die Ausrüstung visuell überprüfen
- kennt den geeigneten Kollektivschutz
- kann den geeigneten Kollektivschutz anwenden
- kennt die geeignete persönliche Schutzausrüstung
- kann die geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden
- kann darauf achten, dass während der Tätigkeit keine Gegenstände herabfallen können
- kann Werkzeuge und Geräte sichern
- kann darunterliegenden Bereiche richtig absperren
- kann mit Kollegen während der Arbeit in der Höhe richtig kommunizieren
7. Arbeiten mit mobilen elektrischen Anlagen unter Aufsicht
Ergreifen der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen, während die mobile elektrische Anlage unter Aufsicht bereitgestellt wird.
Diese Kompetenz bezieht sich ausdrücklich auf Arbeiten unter Aufsicht (nicht auf Eigenverantwortung), d. h. die Verantwortung für die abschließende Arbeit liegt in der Verantwortung der Aufsichtsperson.
- kennt die elektrischen Grundprinzipien (z. B. die Begriffe wie Strom, Spannung, Widerstand und Leistung; den Unterschied zwischen Wechsel- und Gleichstrom; das Prinzip der Reihen- und Parallelschaltung)
- kennt verschiedene Kabeltypen und deren Eigenschaften (z. B. Anzahl der Leiter; Erdleiter, Neutralleiter)
- kennt verschiedene Steckertypen und deren Eigenschaften
- kennt verschiedene Anschlusstypen und deren Eigenschaften
- kann Kabel richtig anschließen
- kann Kabel richtig kennzeichnen
- kann Kabel richtig schützen
- kann Kabel richtig sichern
- kann Kabel richtig aufwickeln
- kann Kabel richtig ablegen
- kennt elektrische Risiken (z. B. Kabelbruch erkennen)
- kennt „Ablegereife“ von Kabeln und kann diese vor Wiederverwendung entsprechend markieren
- kann sich vor elektrischen Risiken schützen
- kann sich bei einem Elektrounfall dem vereinbarten Verfahren entsprechend verhalten
8. Arbeiten mit Werkzeugen
Überprüfen und verwenden von Handwerkzeugen und elektrisch angetriebene Handwerkzeugen gemäß Gebrauchsanweisung. Identifizieren der richtigen Werkzeuge für die jeweilige Aufgabe.
Umfasst Handwerkzeuge (z. B. Hämmer, Schraubendreher, Klammergeräte) und häufig verwendete kleine elektrische und mechanische Werkzeuge (z. B. Bohrer, manuelle Sägemaschinen, die auch in einer nicht professionellen Umgebung verwendet werden).
Ausgeschlossen sind fest installierte Geräte (z. B. Drehbank, Kreissäge, Bandsäge)
- kennt verschiedene Handwerkzeuge, die üblicherweise verwendet werden (z.B. Handwerkzeuge, Messer, Schraubendreher, Schraubenschlüssel, Hammer)
- kennt die möglichen Risiken beim Einsatz von Handwerkzeugen
- kennt die möglichen Schutzmaßnahmen, die beim Einsatz von Handwerkzeugen zu ergreifen sind
- kennt verschiedene angetriebene Handwerkzeuge, die üblicherweise verwendet werden (z. B. Akku-Schraubendreher, Lötkolben/Lötstation, Bohrmaschine/Bohrer, Klammergerät (Tacker)/Nagelpistole, Heißklebepistole, Laubsäge, Stichsäge (Oszillierende Säge), Handkreissäge).
- kennt die möglichen Risiken beim Einsatz von angetriebenen Handwerkzeugen
- kennt die möglichen Schutzmaßnahmen, die beim Einsatz von angetriebenen Handwerkzeugen zu ergreifen sind
- kann das richtige Werkzeug anforderungsgemäß auswählen
- kennt die zu beachtenden Sicherheitshinweise
- kann unter Beachtung der Sicherheitshinweise arbeiten
- kann für eine saubere Arbeitsumgebung sorgen
- kann für eine freie und stabile Arbeitsfläche sorgen
- kann sicherstellen, dass die Materialien sicher befestigt sind
- kann für sich und die Umwelt risikovorbeugend arbeiten
9. Arbeiten mit Chemikalien und Gefahrstoffen
Beachten der Sicherheitsmaßnahmen zur Lagerung, zum Gebrauch und zur Nutzung von Arbeitsstoffen (z. B. die meisten Reinigungsmittel und Farben) und Gefahrstoffe (z. B. Aceton oder Benzin).
Eingeschlossen unter dem Begriff Chemikalien sind im Folgenden Wasch- und Reinigungsprodukte, Klebstoffe, Farben, Lacke, Make-up, ätherische Öle, Nebelfluid (Nebeldispersion), CO2 … und andere chemische Produkte bzw. Gefahrstoffe, die im Arbeitsumfeld von Veranstaltungen verwendet werden. Ausgenommen sind alle pyrotechnischen Produkte, diese unterliegen anderen Bestimmungen.
- kennt die besonderen Chemikalien und Gefahrstoffe im Arbeitsumfeld
- kann anhand der Herstellerhinweise, Sicherheitsdatenblätter und weiteren Kennzeichnungen Produkte identifizieren
- kennt die Risiken und Gefahren im Umgang und bei der Verwendung von Chemikalien und Gefahrstoffen im Arbeitsumfeld
- kann die Risiken und Gefahren für sich und andere einschätzen, die bei der Verwendung Chemikalien und Gefahrstoffen im Arbeitsumfeld eintreten
- kennt die Werkzeuge und Behältnisse im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen im Arbeitsumfeld
- kann die Werkzeuge und Behältnisse im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen im Arbeitsumfeld richtig anwenden
- kann seinen Arbeitsplatz sauber und freigeräumt halten und für eine stabile Arbeitsumgebung sorgen
- kennt die Gefahren zum Hautkontakt bei der Arbeit mit Chemikalien und Gefahrstoffen
- kann die Gefährdung anderer Personen und sich selbst durch Hautkontakt bei der Arbeit mit Chemikalien und Gefahrstoffen reduzieren
- kennt die Gefahren durch unsachgemäße Belüftung des Arbeitsplatzes beim Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen
- kann die Gefährdung anderer Personen und sich selbst durch sachgemäße Belüftung des Arbeitsplatzes und im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen reduzieren
- kennt die Sicherheitshinweise bei der Arbeit mit Chemikalien und Gefahrstoffen
- kann die Gefährdung anderer Personen und sich selbst durch Berücksichtigung der Sicherheitshinweise im Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen reduzieren
- weiß, dass Chemikalien und Gefahrstoffen gemäß besonderen Bestimmungen gelagert werden
- kann Chemikalien und Gefahrstoffen gemäß angezeigten Lagerungshinweisen richtig lagern
- weiß, dass Chemikalien und Gefahrstoffen, sowie deren Reste gemäß besonderen Bestimmungen entsorgt werden
- kann Chemikalien und Gefahrstoffen, sowie deren Reste gemäß angezeigten Bestimmungen richtig entsorgen
- weiß, dass bei Unfällen mit Chemikalien und Gefahrstoffen besonders vorgegangen werden muss
- kann bei Unfällen mit Chemikalien und Gefahrstoffen erste Hilfe leisten und sich richtig verhalten
- kennt den Notfallplan am Arbeitsplatz bei Unfällen mit Chemikalien und Gefahrstoffen
- kennt die Gefahrenzeichen für Gefahrstoffe
- kann die Etiketten von Gefahrstoffen lesen
- verhält sich gemäß angezeigter Gebots- und Gefahrenzeichen, sowie gemäß angezeigten Hinweisen beim Umgang mit Gefahrstoffen
10. Montieren von Ausrüstung für eine Veranstaltung
Verladen und montieren von gebräuchlicher Grundausstattung für Veranstaltungen (Ton, Licht, Video, Bühnenbild und Maschinerie) und diese gegen Absturz sichern (sekundäre Sicherung).
Aufbau von Ausrüstung auf bestehenden Strukturen.
- kennt die Grundlagen der Mechanik (z. B. Prinzip der Kräfte, Grundkenntnisse über statische und dynamische Kräfte, Konzept der Sicherheitsfaktoren, Konzept der Belastungsgrenzen, Unterschied zwischen Punktlast und verteilter Last (Flächenlast)
- kann technische Geräte für eine VA und Materialien während des Aufbaus anforderungsgemäß transportieren
- kann technische Geräte für eine VA und Materialien während des Aufbaus anforderungsgemäß platzieren
- kann technische Geräte für eine VA und Materialien während des Aufbaus anforderungsgemäß bewegen
- kann technische Geräte für eine VA und Materialien während des Aufbaus anforderungsgemäß stapeln
- kennt technische Geräte und Zubehörteile (z. B. Schellen, Schäkel, Rundschlingen, Ketten und Haken), die für die Veranstaltung benötigt werden, und kann diese identifizieren.
- kann VAT auf visuelle Schäden überprüfen
- kennt unterschiedliche Gerätekennzeichnungen
- kennt verschiedene Aufhängesysteme, deren Funktionsweise und die Risiken verschiedener Aufhängesysteme (z. B. Zugstangen-Systeme, automatisierte Prospektzüge, Punktzüge, Traversenkonstruktionen, Rigg-Strukturen, freistehende Strukturen, Gerüstbau)
- kann technische Ausrüstung für eine Veranstaltung nach Anweisung und/oder Plänen montieren
- kann das Anschlagen von technischer Ausrüstung an einem Rigg auf Arbeitshöhe für eine Veranstaltung nach Anweisung und/oder Plänen ausführen
- kennt Sicherheitsvorkehrungen bei der Arbeit in der Höhe
- kann prüfen, ob sich die technische Ausrüstung für eine Veranstaltung und Objekte bei Bedarf während verschiedener Vorgänge frei bewegen können
- kann technische Ausrüstung, sobald sie an Ort und Stelle ist, richtig fixieren
- kann die technische Ausrüstung für eine Veranstaltung und das entsprechende Zubehör richtig sichern
- kann prüfen, ob die gesamte technische Ausrüstung für eine Veranstaltung gemäß den Sicherheitsvorschriften gesichert ist
- kann Maßnahmen ergreifen, wenn Störungen oder unsichere Zustände auftreten
- kann berichten, wenn etwas nicht gemäß den vereinbarten Verfahren durchgeführt wird
Hintergrund
Status
- Lernplattform bereitstellen