Eintragung Stimmrechtsvertretung
Bitte melden Sie über nachfolgendes Formular Ihre Stimmrechtsvertretung an die Wahlleitung.
Satzung § (3)
Eine Stimmrechtsvertretung ist zulässig. Ein Mitglied darf maximal die Stimmen von drei Mitgliedern, einschließlich der eigenen, auf sich vereinen oder vertreten.
Die Stimmrechtsvertretung erhält rechtzeitig den Wahltoken per E-Mail zugesandt.
