Neuordnungsverfahren für den Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/-frau
Die Zeichen der Zeit
Die Veranstaltungsbranche hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Digitalisierung, hybride Eventformate, gestiegene Anforderungen an Nachhaltigkeit und Inklusion, sowie neue Formen der Zusammenarbeit und ins besonders die immer stärkere Relevanz von Veranstaltungssicherheit bei Planung und Beauftragung prägen heute das Bild. Herausforderungen, die den 2001 entwickelten Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/-frau auf den Prüfstand stellen. Deshalb wird nun Rahmen eines sogenannten Neuordnungsverfahrens die Ausbildung überarbeitet – mit dem Ziel, sie zukunftsfähig zu gestalten und den veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Ein langer Weg bis zum Start des Neuordnungsverfahrens
Das Neuordnungsverfahren dient dazu, einen Ausbildungsberuf inhaltlich und strukturell an aktuelle Entwicklungen in der Berufswelt anzupassen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) koordiniert das Verfahren in enger Zusammenarbeit mit Sozialpartner:innen, Berufsschulen, Unternehmen und Expert:innen aus der Praxis. Die Grundlage für das Neuordnungsverfahren des Ausbildungsberufes Veranstaltungskaufmann/-frau wurde bereits im Februar 2021 durch eine Anfrage des Studieninstituts für Kommunikation an das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. (KWB) gelegt. Dabei koordiniert das KWB die Verfahren in der Aus- und Weiterbildung für die Wirtschaft, unterstütz bei Gesprächen mit den Sozialpartner:innen und begleitet den gesamten Prozess.
Mit dem Fokus auf unterschiedlichste Qualifikationen
Nach verschiedenen Vorbereitungsstufen konnte im Januar 2025 durch den DGB und das KWB der Antrag zum Neuordnungsverfahren an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gestellt werden. Der Fokus bei der Anpassung der Ausbildung liegt dabei auf folgendem, durch eine Fachkommission festgelegtem Qualifikationskatalog:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Veranstaltungen konzipieren
- Veranstaltungen vorbereiten, durchführen und nachbereiten
- Sicherheitsverfahren in der Veranstaltungsplanung abstimmen und deren Umsetzung überwachen
- den Einsatz von Veranstaltungstechnik planen und abstimmen
- Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen
- Marketing- und Vertriebsmaßnahmen entwickeln und umsetzen
- Veranstaltungskonzepte im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Diversität und Inklusion entwickeln und umsetzen
- Kommunikation und Kooperation gestalten (inkl. der Anwendung englischer Fachsprache)
Integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (SBBP)
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SBBP)
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit (SBBP)
- Digitalisierte Arbeitswelt (SBBP)
- Branchenspezifische rechtliche Anforderungen umsetzen
Erstes Sachverständigentreffen im August
Am 27. und 28.08.2025 findet in Bonn das erste Sachverständigentreffen zur Erstellung einer neuen Ausbildungsordnung statt. Aus den Reihen der Verbände der Veranstaltungswirtschaft werden insgesamt 5 Sachverständige aus unterschiedlichen Clustern der Branche entsandt. Bei der Auswahl wurde auf ein breites Wissensspektrum in den jeweiligen Arbeitsprozessen, auf ein Verständnis für die Belange der Arbeitnehmer:innen und auf Kenntnisse der Ausbildungs- und Prüfungsordnung geachtet.
Entsprechendes Ziel ist es eine zukunftsfähige, praxisnahe Ausbildung zu schaffen, die sich nicht nur mit technischen, fachlichen und kaufmännischen, sondern auch mit sozialen Komponenten auseinandersetzt und entsprechende Kompetenzen vermittelt. Für eine resiliente Branche und eine Arbeitswelt, die den Anforderungen der kommenden Generation an Auszubildenden gerecht wird.
Quelle: IGVW
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